Flächennutzungsplan Stadt Zwenkau Erneute Beteiligung

Komplexe Fortschreibung Flächennutzungsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.03.2022 bis 06.05.2022
  • Stellungnahmen 5 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am 24.02.2022 mit Beschluss-Nr. 2022/021 den Planentwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau in der Fassung vom 25.06.2021 samt Begründung und Landschaftsplan in der Fassung 25.06.2021 gebilligt und beschlossen, die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Billigungs- und Offenlegungsbeschluss).

Zur Komplexen Änderung des Flächennutzungs- und des Landschaftsplanes wurden Sie bereits Ende 2018 aufgefordert. Da sich durch die abgewogenen Stellungnahmen viele Änderungen ergeben haben, werden Sie zu einer erneuten Stellungnahme aufgefordert.

Der Geltungsbereich der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau umfasst mit einer Gesamtfläche von 4.623 ha das gesamte Gemeindegebiet einschließlich aller Ortsteile (Kernstadt Zwenkau, Löbschütz, Großdalzig, Kleindalzig, Tellschütz, Zitzschen und Rüssen-Kleinstorkwitz).

Bitte senden Sie eine Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis spätestens 06.05.2022 an:

Stadtverwaltung Zwenkau, Bauamt

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

04442 Zwenkau          oder  bauamt@stadt-zwenkau.de

Vom 25.03.2022 bis einschließlich 06.05.2022 wird der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und des Landschaftsplanes der Stadt Zwenkau mit Begründung einschließlich Anlagen bei der

Stadtverwaltung Zwenkau – Information, Haus A, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau 

Während der Dienststunden

Montag/Mittwoch        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          und      13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. E-Mail: bauamt@stadt-zwenkau.de oder Telefon 034203-509-99.

Öffentlich ausgelegt werden der Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung und Anlagen, der Landschaftsplan der Stadt Zwenkau mit Erläuterungsbericht und der planinternen strategischen Umweltprüfung.

Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente.

Mit dem Entwurf der komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes sowie der Begründungen werden folgende Anlagen und Arten von umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt und sind verfügbar:

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Umweltverbänden und aus der Öffentlichkeit
  • planinterne Strategische Umweltprüfung im Landschaftsplan und Flächennutzungsplan

Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den Schutzgütern sind verfügbar:

Zum Schutzgut Boden

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Boden zu folgenden Themen vor:

• zu den Schutzgebieten, Bodentypen und Vorbelastungen

• zur Ertragsfähigkeit, Lebensraumfunktion, Archivfunktion, Empfindlichkeit,

• zu Entwicklungsmaßnahmen

Zum Schutzgut Wasser

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächenwasser) zu folgenden Themen vor:

• zu den Schutzgebieten, Grundwassersituation, Fließgewässer, Stillgewässer und Vorbelastungen

• zur Grundwassergeschütztheit und Grundwasserneubildung, Naturnähe und Gewässergüte

• Kopplung Grundwasser-Oberflächenwasser

• zu Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen

Zum Schutzgut Klima

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Klima zu folgenden Themen vor:

• zu lokalen Windsystemen und Kaltluftentstehung

• zu Makroklima, Regionalklima und Lokalklima

• zu Schutzgebieten und Vorbelastungen

• zu klimatischen Ausgleichsleistungen und Maßnahmen

Zum Schutzgut Arten und Lebensräume

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Arten und Lebensräume zu folgenden Themen vor:

• zu potentieller natürlicher Vegetation, Biotoptypen, Flora und Fauna

• zu Schutzgebieten und Vorbelastungen

• zu Maßnahmen

Zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung zu folgenden Themen vor:

• zu Landschaftsbildräumen, Infrastruktur für landschaftsgebundene Erholung

• zu Schutzgebieten, wertgebenden Faktoren und Beeinträchtigungen

• zu Bewertungsbögen für einzelne Landschaftsbildräume

• zu Maßnahmen

Zu Schutzgütern Mensch, Kultur und Sachgüter

In der planinternen Strategischen Umweltprüfung und in den fachbehördlichen sowie sonstigen Stellungnahmen liegen Informationen zu Schutzgütern Mensch, Kultur und Sachgüter zu folgenden Themen vor:

• zu Bestand und Bewertung

• zu Flächenpool, Ökokonto

Während der Auslegung können bei der Stadt Zwenkau, Bauamt von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum überarbeiteten Planentwurf schriftlich oder per E-Mail (bauamt@stadt-zwenkau.de) abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die komplexe Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau und den Landschaftsplan der Stadt Zwenkau unberücksichtigt bleiben.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des  Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontaktperson

Anja Menzel

Bauamt - Stadtplanung

Stadtverwaltung Zwenkau

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

04442 Zwenkau

Tel.: 034203/50939

Datenschutzerklärung

Flächennutzungsplan Komplexe Fortschreibung

Datenschutzhinweise

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten betroffener Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (BauGB) (Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO)

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung gemäß §§ 2 ff BauGB sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB verarbeitet.

  1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO)

Stadt Zwenkau

Stadtplanung

Anschrift:         

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

E-Mail-Adresse:

bauamt@stadt-zwenkau.de

Telefonnummer:

034203 / 509-39

 

  1. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO)

Stadt Zwenkau

Datenschutzbeauftragter

Anschrift:         

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

E-Mail-Adresse:

datenschutzbeauftragter@stadt-zwenkau.de

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)

Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des oben genannten Verfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 5) nach den Vorgaben der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen in der jeweils gültigen Fassung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Kommune und seiner Ausschüsse vorgelegt. Falls es sich um eine wesentliche umweltbezogene Stellungnahme handelt, kann die Stellungnahme bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt werden.

Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert. Bei Nicht-Privatpersonen wird auf eine Anonymisierung verzichtet, wenn es für eine umfängliche inhaltliche Auseinandersetzung und Würdigung der Stellungnahme erforderlich ist (bspw. Bürgerinitiativen, Umweltverbände etc.). Jede Stellungnahme kann auf Wunsch des Stellungnehmenden mit vollständigen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage der §§ 2 ff BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und § 4 Sächsisches Datenschutzgesetz verarbeitet. 

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten (Ar. T13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die Mitglieder des Stadtrates, seiner Ausschüsse im Rahmen der Beschlussfassung zur Abwägung,
  • die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen,
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)
  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO)

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden.

Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

  1.  Betroffenenrechte

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu

(Art. 20 DSGVO). Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung aufgrund Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO erfolgt (siehe Punkt 4b)

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  1. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Sächsischen Datenschutzbeauftragte, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Kontaktdaten des Landesbeauftragten:

Telefon:          0351/85471 101

Telefax:           0351/85471 109

Internet:          www.datenschutz.sachsen.de

E-Mail:            saechsdsb@slt.sachsen.de

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