Flächennutzungsplan Stadt Zwenkau Beschluss

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau "Sondergebiet Tourismus und Gewerbe, OT Rüssen-Kleinstorkwitz"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 09.04.2021 bis 08.04.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am 23.05.2019 mit Beschluss Nr. 19044 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ festgestellt.

Gemäß § 6 Abs. 1 und § 233 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8.August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, wurde die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ durch das Landratsamtes Landkreis Leipzig, Amt für Kreisentwicklung, mit Schreiben vom 23.02.2021 genehmigt.

Die Genehmigung erfolgte unter dem Aktenzeichen PG 14/20 mit Vermerk auf der Planzeichnung.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde:

  • Feststellungsbeschluss über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ vom 23.05.2019
  • Planzeichnung in der Fassung vom 08.04.2019, im Maßstab 1:5000 und
  • Die Begründung mit Umweltbericht vom 08.04.2019

Jedermann kann die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung auf Dauer bei der

Stadtverwaltung Zwenkau,

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1,

04442 Zwenkau,

während der unten angegebenen Dienststunden einsehen und erhält dort auf Verlangen über den Inhalt der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Auskunft.

Montag                       09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag                     09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                     09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag                 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag                        09:00 bis 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. E-Mail: bauamt@stadt-zwenkau.de oder Telefon 034203-509-31 oder -39.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ ist mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt (www.zwenkau.de/rathaus-verwaltung/bauen-planen/flaechennutzungsplan) und über das zentrale Internetportal des Freistaates Sachsen (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB entsprechend § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung einer dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Zwenkau unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen.

Demnach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Holger Schulz

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zwenkau, Bauamt

Bürgermeister-Ahnert-Platz 1

04442 Zwenkau

E-Mail: bauamt@stadt-zwenkau.de

Telefon 034203-509-31 oder -39.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anhang 1 Umweltbericht
  • Anhang 2 - Schalltechnische Untersuchung
  • Anhang 3 - Geruchsgutachten
  • Anhang 4 - Artenschutz
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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