Bekanntmachung der Stadt Zwenkau
über die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB der überarbeiteten 4. Änderung des genehmigten Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau vom 29.11.2001 in der Fassung der Genehmigung vom 14.03.2002
Der Stadtrat der Stadt Zwenkau hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 mit Beschluss-
Nr. 18 091 den überarbeiteten Planentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau in der Fassung vom 28.09.2018 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Überarbeitung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft den geänderten Umgriff des Geltungsbereiches. Der geänderte Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der überarbeiteten 4. Änderung des Flächennutzungsplanes .
Die überarbeitete 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau wird partiell für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ durchgeführt, welcher den planerischen Absichten der Stadt Zwenkau entspricht. Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes kann gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren – BauGB § 8 Abs. (3).
Mit dem überarbeiteten Planentwurf und der Beründung werden folgende Anlagen und Arten von umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt und sind verfügbar:
Umweltbericht inkl. artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, Stand 28.09.2018 zum Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ als Anhang 1 zur Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Boden, Tiere, Pflanzen, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkung zueinander und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag;
Schallschutzgutachten
Schalltechnische Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ Stand 24.09.2018
Geruchsgutachten
Geruchsimmissionsprognose für den Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Zwenkau „Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz“ Stand 16.09.2017
Folgende, nach Einschätzung der Stadt Zwenkau wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor und werden zur öffentlichen Auslegung bestimmt:
Der überarbeitete Planentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau wird mit Begründung einschließlich Anlagen in der Zeit
vom 02.01.2019 bis einschließlich 05.02.2019
bei der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Rathaus, Zimmer 309 während der Dienststunden
Montag/Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der überarbeitete Planentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit Anlagen ist im Internet wie folgt abrufbar:
https://www.zwenkau.de
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Während der Auslegung können bei der Stadt Zwenkau, Bauamt von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum überarbeiteten Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zwenkau, den 30.11.2018
Holger Schulz
Bürgermeister Siegel
Stadt Zwenkau, Bauamt, Steffi Gebauer, Tel.-Nr.: (0 34 203) 509-0