Bebauungsplan Stadt Zschopau Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Sondergebiet Solarpark Zschopau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.09.2024 bis 08.11.2024
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Motorradstadt Zschopau hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 mit (Beschluss Nr. 17) den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Zschopau“ i. V. m. der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "9-Loch Golfanlage Zschopau" in der Motorradstadt Zschopau in der Fassung vom August 2024 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 30.09.2024 08.11.2024 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Zschopau“ i. V. m. der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "9-Loch Golfanlage Zschopau" in der Motorradstadt Zschopau in der Fassung vom August 2024 mit Begründung und Umweltbericht ins Internet unter eingestellt:

https://www.zschopau.de/bauen-wohnen/bauleitplanung

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Zschopau, Bürgerbüro, Altmarkt 2, 09405 Zschopau zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

Montag            09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:          09:00 - 14:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 15:00 Uhr

Freitag             09:00 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Zschopau“ i. V. m. der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "9-Loch Golfanlage Zschopau" einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an bauamt@zschopau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Zschopau, Bürgerbüro, Altmarkt 2, 09405 Zschopau).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Zschopau“ i. V. m. der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "9-Loch Golfanlage Zschopau" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Zschopau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Motorradstadt Zschopau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Zschopau, den 12.09.2024

Arne Sigmund                                                             Siegel

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr Burckhardt
SB Stadtplanung/Umwelt

Gegenstände

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  • Bebauungsplan
  • Planzeichnung
  • Begründung

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