Bebauungsplan Stadt Zschopau Beschluss

Bekanntmachung der Genehmigung Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Zschopau-Nord"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 28.02.2024 bis 27.02.2035
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Motorradstadt Zschopau

Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Zschopau-Nord“ Zschopau vom 28.02.2024

Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat den Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Zschopau-Nord“ mit Bescheid vom 12.10.2022 Az.: 02066-2022-34 nach § 10 Abs. 2 BauGB gültiger Fassung genehmigt. Nach einer Maßgabe des Genehmigungsbescheides ist der Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Zschopau-Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan bestehend auf der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Sitzung am 12.01.2024 vom Stadtrat der Motorradstadt Zschopau erneut beschlossen worden.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan und die Begründung von diesem Tag an dauerhaft in der Stadtverwaltung Zschopau, Altmarkt 2, Zimmer 120 während der Sprechzeiten

Montag:           09.00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag:        09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag:    09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Freitag:           09.00 Uhr – 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Gemäß §10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, ergänzend in das Internet eingestellt (www.zschopau.de/bauen-wohnen/bauleitplanung) sowie im zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Bekanntmachungsanordnung:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gültiger Fassung gelten Bebauungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung des Planes nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der 

    Stadt Zschopau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen

    soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Nummern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Zschopau, 16.02.2024                                               Sigmund, Oberbürgermeister

Kontaktperson

M. Burckhardt
SB Stadtplanung / Umwelt

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.