Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 31 "Waldquartier Heideweg, Röderau"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.07.2024 bis 19.08.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Zeithain

Bebauungsplan Nr. 31 ‚Waldquartier Heideweg, Röderau‘

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Zeithain hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 ‚Waldquartier Heideweg, Röderau‘ in der Fassung vom 13.05.2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die zugehörige Begründung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Planungsziel ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Wohnbebauung die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten des ansässigen Gewerbebetriebes, die ergänzende Entwicklung von Wohnbebauung und eine Eingrünung der Flächen.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3,9 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.

Die kompletten Planunterlagen werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 18.07. bis einschließlich 19.08.2024

im Internet unter https://www.zeithain.eu unter Rathaus / Bürgeramt / Bauleitplanung sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die kompletten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a, 01619 Zeithain im Raum 4 während der Dienststunden

Montag          08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag        08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch        08:00 - 12.00 Uhr
Donnerstag    08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag           08:00 - 11:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgeramt der Gemeindeverwaltung Zeithain vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten.

Die Abgabe der Stellungnahme per E-Mail ist an folgende Adresse möglich: bauamt@zeithain.de.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

-         Grünordnungsplan-Vorentwurf (grünordnerische Bestandsbewertung mit Baumliste)
-         Geotechnischer Bericht (Baugrund- und Schadstoffuntersuchungen)
​​​​​​​-         Schalltechnische Untersuchung, Vorabzug (Geräuschimmissionen Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Eigenlärm Gewerbe)

Zeithain, 24.6.2024

Dr. Mirko Pollmer
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

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