Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 15 "Röhrenwerk Süd I " Zeithain / 3. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.12.2008 bis 29.12.2009
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Planzeichnung

Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses und des In-Kraft-Tretens der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Röhrenwerk Süd I“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Röhrenwerk Süd I“ bestehend aus Planzeichnung und Textteil in der Fassung vom 08.12.2008 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 08.12.2008 als Satzung beschlossen.

Die 3. Änderung des o. g. Bebauungsplanes ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Zeithain entwickelt worden.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Vom Tage der Bekanntmachung an tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Röhrenwerk
Süd I“ in Kraft.

Jedermann kann die Satzung der 3. Änderung des o. g. Bebauungsplanes mit Planzeichnung
und Textteil einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende
Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB in der Gemeindeverwaltung Zeithain, 01619 Zeithain,
Hauptstraße 36a, im Bauamt während der üblichen Dienststunden

Montag      8.30 - 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag    8.30 - 11.00.Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch    8.30 - 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 11.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag        8.30 - 11.00 Uhr:

einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen..

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Abs. 1
Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser
Bekanntgabe schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der
Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige
Nutzung durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Röhrenwerk Süd I“ Zeithain und über
das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Zeithain, 29.12.2008
                                                    (Siegel)        Berger
                                                                       Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemöO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustandegekommen.

Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder die.Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat
4 vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen.

Zeithain, 29.12.2008
                                                    (Siegel)        Berger
                                                                       Bürgermeister
 
Verfahrensvermerk:

Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses und des In-Kraft-Treten der 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Röhrenwerk Süd I“ Zeithain wurde im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 19,
17.Jahrgang vom 30. Dezember 2008 öffentlich bekannt gemacht.

Zeithain, 10.03.2009
                                                    (Siegel)        Berger
                                                                       Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
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