Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 15 "Röhrenwerk Süd I " Zeithain / 1. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 29.03.2006 bis 28.03.2007
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung

In-Kraft-Treten der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Röhrenwerk Süd I “ der Gemeinde Zeithain

Der von der Gemeinde Zeithain  am 15.03.2004 als Satzung beschlossene  Bebauungsplan „Röhrenwerk Süd I / 1. Änderung“ der Gemeinde Zeithain in der Planfassung vom 15.03.2004 wurde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit Verfügung des Landratsamtes Riesa-Großenhain   am 30.09.2005 mit Az.:  621.416/05/Zeithain 1
genehmigt.

Die Genehmigung wurde erteilt, weil die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes  ordnungsgemäß zustande gekommen ist und dem BauGB, den aufgrund des BauGB erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgegeben.

Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

Jedermann kann die genehmigte 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung dazu in der Gemeindeverwaltung Zeithain in 01619 Zeithain, Hauptstraße 36a im Bauamt ab diesem Tag während der Dienststunden:

Montag, Mittwoch     8.30 Uhr - 11.00 Uhr     13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag                  8.30 Uhr - 11.00 Uhr     13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag              8.30 Uhr - 11.00 Uhr     13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag                     8.30 Uhr - 11.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3

Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3  Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Zeithain, den  20.03.2006                 (Siegel)                      Beger
                                                                                       Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
3.der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat
4.vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
   a) die Rechtsaufsichtsbehörde dem Beschluss beanstandet hat oder
   b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zeithain, den 20.03.2006                 (Siegel)                                   Berger
                                                                                                  Bürgermeister            

Verfahrensvermerk:

Die Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Röhrenwerk Süd I"  wurde im amtlichen Mitteilungsblatt "Gorisch-Heide" 15.Jahrgang, Nr. 3 vom 29.03.2006 bekanntgemacht.

Zeithain, 30.03.2006                        (Siegel)                                 Berger
                                                                                                 Bürgermeister

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Röhrenwerk Süd I“  ist am .29.03.2006 in Kraft getreten.

Zeithain, 30.03.2006                         (Siegel)                               Berger
                                                                                                Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang