Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 12 "Altes Lager I"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 08.12.2007 bis 07.12.2008
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Planzeichnung

Gemeinde Zeithain

Bekanntmachung

In-Kraft-Treten des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung
„Altes Lager I“ Zeithain

Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung ,,Altes Lager I" Zeithain bestehend aus der Planzeichnung und Textteil in der Fassung vom 05.02.2007 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 05 .02.200 7 als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wurde die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 05.02.2007 vom Gemeinderat gebilligt.

Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung ,,Altes Lager I" Zeithain ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Zeithain entwickelt worden.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß $ 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Altes Lager I" Zeithain in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Altes Lager I“ Zeithain mit Planzeichnung und Textteil einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a in 01619 Zeithain im Bauamt ab diesem Tag während der Dienststunden:

Montag, Mittwoch         8.30 Uhr - 11.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
                Dienstag                             8.30 Uhl - 11.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
                Donnerstag                       8.30 Uhr - 11.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
                Freitag                                 8.30 Uhr - 11.00 Uhr

einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Nach § 215 Abs. 2 BauGB ist bei Inkrafttreten der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Gemäß §215 Abs. 1 werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz L und2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Entwicklungssatzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Zeithain, den 06.02.2007                              (Siegel)                                H. Berger

Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat
4. Vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde dem Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zeithain, den 06.02.2007                              (Siegel)                                H. Berger

Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

Das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung ,,Altes Lager I" Zeithain wurde im Amtlichen Mitteilungsblatt „Gohrisch-Heide" Nr. 15, 16. Jahrgang vom 08.12.2007, öffentlich bekannt gemacht.

Zeithain, den 10.02.2007                              (Siegel)                                H. Berger

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung

Informationen

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