Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 7 "Neudorf Mitte" / 1. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 27.03.2004 bis 26.03.2005
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 7 mit integrierter Grünordnung „Neudorf Mitte“ – 1. Änderung

Der Bebauungsplan Nr. 7 mit integrierter Grünordnung „Neudorf Mitte“ – 1. Änderung vom 07.04.2003, in der Fassung vom 15.03.2004, wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.03.2004 als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom 15.03.2004 wurde gebilligt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Außenstelle Röderau-Bobersen, Promnitzer Straße 2 in 01619 Zeithain im Bauamt ab diesem Tag während der Dienststunden:

                        Montag, Mittwoch       8.30 Uhr – 11.00 Uhr             13.00 Uhr – 15.00 Uhr

                        Dienstag                      8.30 Uhr – 11.00 Uhr             13.00 Uhr – 18.00 Uhr

                        Donnerstag                  8.30 Uhr – 11.00 Uhr             13.00 Uhr – 16.00 Uhr

                        Freitag                         8.30 Uhr – 11.00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

  1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
     
  2. Mängel der Abwägung

unbeachtlich, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für den nach §§ 39 bis 42 Baugb eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Zeithain, den 16.03.2004                        (Siegel)                                         H. Berger         

                                                                                                          Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Bekanntmachung
  • Begründung

Informationen

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