Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 8 "Röderauer Straße" Röderau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 17.11.1995 bis 16.11.1996
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Planzeichnung

Bekanntmachung

der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr.8 "Röderauer Straße" in der Gemeinde Zeithain, Landkreis Riesa

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Zeithain am 14.03.1994 (Beschluß Nr. 37194) als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 8 "Röderauer Straße" in Zeithain in der Fassung vom 23.02.1994, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, wurde unter der Maßgabe der Errichtung eines Lärmschutzwalles auf dem Gebiet Röderau gemäß § 246a Abs. I Nr. 4 i.V. m. § 6 Abs. 2 BauGB unter redaktionellen Änderungen Nr. 1.1 und 1.2 mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 20.06.94 / Az:52-2511-2-16 Zeithain 7/1 genehmigt.

1. Redaktionelle Änderung
1.1 Anpflanzung von Bäumen sowie Bindungen für Bepflanzungen und die Erhaltung der vorhandenen Bäume im Bereich des Lärmschutzwalles sind festzusetzen.
1.2 Auf dem Bebauungsplan ist folgender Hinweis aufzunehmen:
"Geändert gemäß Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 20.06 .94 Az:52-2511-2-16 Zeithain 7/1

________________________              _______________________ ________________________
Ort                                                        Datum                                                 Unterschrift

Die Hinweise des Bescheides:

  • Der Bebauungsplan ist gemäß Nummer 1 dieses Bescheides zu ändern.
  • Nach Vorlage eines Vertrages zur Sicherung des Lärmschutzwalles und der Baugenehmigung für den Lärmschutzwall auf Gemeindegebiet Röderau ist der geänderte Bebauungsplan einschließlich der Begründung in 3facher Fertigung dem Regierungspräsidium Dresden zur Anbringung des Genehmigungsvermerkes zu übersenden.
  • Die Bekanntmachung gemäß § 12 BauGB ist erst dann vorzunehmen wenn der mit dem Genehmigungsvermerk versehene Bebauungsplan bei der Gemeinde vorliegt.

wurden von der Gemeinde Zeithain ausgeräumt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt am Tag

nach der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a, 01619 Zeithain im Bauamt Zimmer 15, während der Dienststunden:

Montag u Mittwoch       6.45 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag                             6.45 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag                       6.45 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag                                 6.45 Uhr bis 11.45 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs.1  Bau GB sind Verletzungen in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich wenn sie nicht innerhalb eines Jahres - Mängel der Abwägung innerhalb von sieben Jahren – seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind, der Sachverhalt der die  Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist daranlegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 und $ 246a Abs. I Satz I Nr. 9 BauGB über die fristgemäf3e Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Zeithain 10.11.1995                        Siegel                                   H. Berger

                                                                                                              Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung ist am …………………… im amtlichen Mitteilungsblatt "Gohrisch-Heide"

veröffentlicht worden.

Zeithain, ……………………                 Siegel                                   H. Berger

                                                                                                              Bergmeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

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