Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 4 "Baustoffindustriepark Zeithain"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 02.10.1998 bis 01.10.1999
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung

Bebauungsplan „Baustoffindustriepark Zeithain“
Bekanntmachung der nachrichtlichen Übernahme des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Elbe

Die Gemeinde Zeithain hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 16.07.1997 den Bebauungsplan ,,Baustoffindustriepark Zeithain" in der Fassung vom 16.07.1997 als Satzung beschlossen.
Die Genehmigung des Bebauungsplanes wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums Dresden vom 25.11.1997 (Az.:51.1-2511.20-85 Zeithain 4) erteilt. Der Bebauungsplan ist am 02.10.1998 in Kraft getreten.

Aufgrund des Jahrhunderthochwassers im Jahr 2002 wurden für ganz Sachsen neue Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Die Überschwemmungsgebiete wurden nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ermittelt und nach § 100 Absätze 1 bis 4 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) festgesetzt. Auch für einen Teilbereich des Plangebietes des Bebauungsplanes ,,Baustoffindustriepark Zeithain" wurde ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt (Überschwemmungsgebiet der Elbe).

Nach Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden wurde das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Elbe in der Planzeichnung des Bebauungsplanes „Baustoffindustriepark Zeithain“ mit Eintragung vom 28.08.2012 nachrichtlich ergänzt, um den Vorgaben nach WHG und SächsWG Rechnung tragen zu können.

Hiermit wird die nachrichtliche Übernahme des festgesetzten Überschwemmungsgebietes in die
Planzeichnung des Bebauungsplanes ,,Baustoffindustriepark Zeithain" ortsüblich bekannt gemacht.

Jedermann kann den nachrichtlich ergänzten Bebauungsplan ,,Baustoffindustriepark Zeithain" bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom 16.07.1997, nachrichtlich ergänzt am 28.08.2012, sowie dem Textteil und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 16.07.1997 in der Gemeindeverwaltung Zeithain, 01619 Zeithain, Hauptstraße 36a, im Bauamt während der üblichen Dienststunden

Montag                08.30 - 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag             08.30 - 11.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch            08.30 - 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag        08.30 - 11.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag                08.30 - 11.00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Ein Änderungs- oder öffentliches Beteiligungsverfahren zur nachrichtlichen Ergänzung des Bebauungsplanes ,,Baustoffindustriepark Zeithain" ist nach Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden nicht erforderlich.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die nachrichtliche Übernahme des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Elbe in die Planzeichnung des Bebauungsplanes ,,Baustoffindustriepark Zeithain" wirksam.

Zeithain,20.09.2012                                       Siegel                                                   Hänsel

                                                                                                                                    Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang