Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 4 "Baustoffindustriepark Zeithain" / 1. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.12.2004 bis 29.12.2005
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung

Bebauungsplan „Baustoffindustriepark Zeithain“ / 1.Änderung

Bekanntmachung der nachrichtlichen Übernahme des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Elbe

Die Gemeinde Zeithain hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 30.06.2003 den Bebauungsplan „Baustoffindustriepark Zeithain“ / 1.Änderung der Fassung vom 11.04.2003 als Satzung beschlossen. Die Genehmigung des Bebauungsplanes wird mit Verfügung des Regierungspräsidiums Dresden vom29.07.2004 (Az.: 5l-2511.20185 Zeithain 4) erteilt. Der Bebauungsplan ist am30.12.2004 in Kraft getreten.

Aufgrund des Jahrhunderthochwassers im Jahr 2002 wurden fiir ganz Sachsen neue Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Die Überschwemmungsgebiete wurden nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ermittelt und nach § 100 Absätze 1 bis 4 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) festgesetzt. Auch für einen Teilbereich des Plangebietes des Bebauungsplanes ,,Baustoffindustriepark Zeithain" / 1. Änderung wurde ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt (Überschwemmungsgebiet der Elbe).
Nach Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden wurde das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Elbe in der Planzeichnung des Bebauungsplanes „Baustoffindustriepark Zeithain“ / 1.Änderung mit Eintragung vom 28.08.2012 nachrichtlich ergänzt, um den Vorgaben nach WHG und SächsWG Rechnung tragen zu können.

Hiermit wird die nachrichtliche Übernahme des festgesetzten Überschwemmungsgebietes in die Planzeichnung des Bebauungsplanes „Baustoffindustriepark Zeithain“ / 1.Änderung ortsüblich bekannt gemacht.

Jedermann kann den nachrichtlich ergänzten Bebauungsplan „Baustoffindustriepark Zeithain“ / 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom 11.04.2003, nachrichtlich ergänzt. am 28.08.2012, sowie dem Textteil und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 11.04.2003 in der Gemeindeverwaltung Zeithain, 01619 Zeithain, Hauptstraße 36a, im Bauamt während der üblichen Dienststunden

Montag                               08.30 - 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag              08.30 - 11.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch            08.30 - 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag        08.30 - 11.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag                 08.30 - 11.00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Ein änderungs- oder öffentliches Beteiligungsverfahren zur nachrichtlichen Ergänzung des Bebauungsplans „Baustoffindustriepark Zeithain“ / 1.Änderung ist nach Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden nicht erforderlich.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die nachrichtliche Übernahme des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Elbe in die Planzeichnung des Bebauungsplanes „Baustoffindustriepark Zeithain“ / 1.Änderung wirksam.

Zeithain,20.09.2012                        Siegel                                                  Hänsel

Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang