Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 2-R "Alte Hauptstraße I" Röderau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.08.2011 bis 29.08.2012
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses und des In-Kraft-Tretens des Bebauungsplanes Nr. 2 „Alte Hauptstraße I“ Röderau

Der Bebauungsplan Nr. 2 ,,Alte Hauptstraße I" Röderau, bestehend aus der Planzeichnung und Textteil in der Fassung vom27.06.2011, wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.08.2011 als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 27.06.2011 vom Gemeinderat gebilligt.
Der Bebauungsplan Nr. 2 ,,Alte Hauptstraße I" Röderau ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemein de Zeithain entwickelt worden.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß $ l0 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Vom Tage der Bekanntmachung an tritt der Bebauungsplan ,,Alte Hauptstraße I" Röderau in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ,,Alte Hauptstraße I" Röderau mit Planzeichnung und Textteil einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a in 01619 Zeithain, im Bauamt ab diesem Tag während der Dienststunden

Montag                               8.00 Uhr - 11.00 Uhr  und  13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag              8.00 Uhr - 11.00 Uhr  und  13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch            8.00 Uhr - 11.00 Uhr  und  13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag        8.00 Uhr - 11.00 Uhr  und  13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag                 8.00 Uhr - 11.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. I Satz I Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntgabe schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Zeithain, 30.08.2011                                      Berger
                                                                              Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang