Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 2 "Sondergebiet Zeithain-Nord ZN 1"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 22.03.1993 bis 21.03.1994
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Planzeichnung

Gemeindeverwaltung Zeithain

Bekanntmachung

über die Genehmigung des Bebauungsplanes ZN 1 Sondergebiet Zeithain Nord

Das Regierungspräsidium Dresden hat den von der Gemeindevertretung Zeithain am 28.09.1992 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan ZN 1 Sondergebiet Zeithain Nord in der Fassung vom 21.09.1992 mit Erlaß vom 02.03.1993 Az.:52-2511-16/92-3 aufgrund § 11 i.V.m. §6 Abs. 2 BauGB

genehmigt

Gründe:

Die Genehmigung kann im Vorgriff auf die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde erfolgen, weil die vorgesehene Bebauung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes, auch unter Berücksichtigung des Von der Gemeinde vorgelegten Flächennutzungsplan-Vorentwurfs, nicht entgegensteht und weil ein dringender Bedarf an Bauflächen festgestellt wurde.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan tritt am 22.03. 1993 in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und d i e Begründung dazu ab diesem Tag in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstr. 36a, 0-8406 Zeithain, im Bauamt während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in S 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der der Gemeinde geltend gemacht worden ist

Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen so11, dazulegen (S 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des §44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 und S 246 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird eingewiesen.

Zeithain, 10. 03. 1993                     Gemeinde Zeithain
Berger
Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

Ausgehängt am 10.03.1993
Abzunehmen am 24.03.1993                     Abgenommen am: 24.03.1993

(Siegel)   Unterschrift                                                   (Siegel)   Unterschrift

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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