Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 2 "Sondergebiet Zeithain-Nord ZN 1" / 1. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.12.2000 bis 30.11.2001
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Genehmigung des Bebauungsplanes der Gemeinde Zeithain                                                  Sondergebiet  „Zeithain Nord ZN 1“, 1. Änderung 

Der von der Gemeinde Zeithain  am 02.02.1999 als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zeithain Nord ZN 1“ in der Fassung vom 24.11.1998, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, wurde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit Verfügung  der höheren Verwaltungsbehörde am 27.08.1999 mit Az.: 51-2511.20/85/ Zeithain-3 unter redaktionellen Änderungen Nr. 1 bis Nr. 3 genehmigt.

Der Bebauungsplan wurde gemäß den redaktionellen Änderungen des Bescheides geändert.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgegeben.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan mit Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung dazu in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Außenstelle Röderau, Moritzer Straße 2 in 01619 Röderau-Bobersen im Bauamt, Zimmer 7 ab diesem Tag während der Dienststunden:

Montag und Mittwoch            7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag                                 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                            7.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag                                    7.00 Uhr bis 11.45 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden

  1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Verfahrens- und  Formvorschriften und
  2. Mängel der Abwägung

unbeachtlich,

wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3  Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Zeithain, 22.02.2000                                                 (Siegel)                       Berger

                                                                                                                      Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

1.  Ausgehängt am: .......................

     Abzunehmen am: .....................                           Abgenommen am: ..............................

     (Siegel)                                                                 (Siegel)

     Datum:                                                                 Datum:

     Berger                                                                   Berger

     Bürgermeister                                                       Bürgermeister

2. Die o.g. Bekanntmachung erfolgte durch Anschlag an folgenden Verkündungstafeln:

Zeithain                      am Rathaus, Hauptstraße 36a

Zeithain                      Sternplatz

OT Lorenzkirch          Einfahrt zur Schmiedegasse am Fährweg

OT Kreinitz                Straße der Freundschaft neben Grundstück Nr. 24

OT Jacobsthal             am Buswendeplatz, Riesaer Straße

OT Neudorf               Mehrzweckgebäude, Wasserturmstraße

OT Zschepa                Bushaltestelle, Elbstraße

                        OT Gohlis                   Gemeindeverwaltung, Schulstraße 1

                        OT Gohlis                   Hänels Einkaufscenter, Lindenstraße 8

3. Der Bebauungsplan Sondergebiet „Zeithain Nord ZN 1“, 1. Änderung / Gemeinde Zeithain ist  am .....................    in Kraft getreten.

Zeithain, .........................                              (Siegel)                                   Berger

                                                                                                                      Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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