Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 1 "Gewerbegebiet Zeithain-Nord ZN 2" / 1. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 02.01.1997 bis 01.01.1998
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Planzeichnung

Bekanntmachung
Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet Zeithain - Nord ZN 2 der Gemeinde Zeithain

Die vom Gemeinderat der Gemeinde Zeithain am 18.03.1996 als Satzung beschlossene 1. Bebauungsplanänderung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet

Zeithain-Nord ZN 2 in der Fassung vom 18.03 .1996, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, wird gemäß 5 246 a Abs. 1, Nr. 4 i.V.m. § 6 Abs. 2 BauGB mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 18.06.1996 I Az: 5I.l-2511.20-85 Zeithain 1 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Die Änderung des Bebauungsplanes tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die genehmigte Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Planzeichnung, Textteil und Begründung dazu ab diesem Tag in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße36 a, O1619 Zeithain im Bauamt Zimmer 15, während der Dienststunden:

Montag und Mittwoch 6.45 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag 6.45 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 6.45Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 6.45uhr bis 11.45 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß g 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen der in g 214 Abs. I Satz I Nr. I und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres - Mängel der Abwägung innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind, der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44Abs.3 SatzIund2 sowie Abs.4und § 246 a Abs. 1 Satz 1Nr. 9 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Bebauungsplanes und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Zeithain, 10.12.7996                       Siegel                                   Berger, Bürgermeister

Verfahrensvermerk

Diese Bekanntmachung ist am 01.01.1997 amtlichen Mitteilungsblatt "Gohrisch-Heide" veröffentlicht worden.

Zeithain,……….                                  Siegel                                   Berger, Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

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