Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 2 "Sondergebiet Zeithain-Nord ZN 1" / 3. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 10.03.2008 bis 09.03.2009
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Planzeichnung

Bekanntmachung

In-Kraft-Treten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Zeithain-Nord ZN 1“ 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Zeithain-Nord ZN 1“ bestehend aus der Planzeichnung und Textteil in der Fassung vom 10.03.2008 wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.03.2008 als Satzung beschlossen.

Die 3. Änderung des o. g. Bebauungsplanes ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Zeithain entwickelt worden.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Zeithain-Nord ZN 1“ in Kraft.

Jedermann kann die Satzung der 3. Änderung des o. g. Bebauungsplanes mit Planzeichnung und Textteil einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a in 01619 Zeithain im Bauamt ab diesem Tag während der Dienststunden:

                        Montag, Mittwoch       8.30 Uhr – 11.00 Uhr             13.00 Uhr – 15.00 Uhr

                        Dienstag                      8.30 Uhr – 11.00 Uhr             13.00 Uhr – 18.00 Uhr

                        Donnerstag                  8.30 Uhr – 11.00 Uhr             13.00 Uhr – 16.00 Uhr

                        Freitag                         8.30 Uhr – 11.00 Uhr

einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung    

durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Zeithain-Nord ZN 1“ Zeithain und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.                    

                                                                                                                                            

Zeithain,  17.04.2008                       (Siegel)                                    Berger 

                                                                                            Bürgermeister

                                                                                                         

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat

4. vor Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde dem Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zeithain, 17.04.2008                        (Siegel)                                Berger

                                                                                                     Bürgermeister     

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Bekanntmachung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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