Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 2 "Sondergebiet Zeithain-Nord ZN 1" / 2. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 30.12.2004 bis 29.12.2005
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Planzeichnung

 

B e k a n n t m a c h u n g

über die Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Zeithain-Nord ZN 1“  

Der Gemeinderat der Gemeinde Zeithain hat am 26.03.2001 beschlossen, die gemäß Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 08.11.2000, Az.: 51-2511.20/85/Zeithain-3/4 unter einer Auflage und einer redaktionellen Änderung genehmigte 2. Änderung des  Bebauungsplanes „Sondergebiet Zeithain-Nord ZN 1“ wie folgt zu ändern:

  • Der Text unter der textlichen Festsetzung Nr. 2 „Art der baulichen Nutzung“ wird gestrichen und durch folgenden neuen Text ersetzt: „Der Bereich der Änderung ist als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt. Die Einschränkung der baulichen Nutzung ist in der textlichen Festsetzung Nr. 4 – Immissionsschutz festgesetzt“.
  • In der Planzeichnung wird die Festsetzung „GE“ gestrichen und durch „GEe“ ersetzt.
  • In der Legende wird das Planzeichen „GE“ einschließlich der Erläuterung gestrichen und durch „GEe – Eingeschränktes Gewerbegebiet“ ersetzt.
  • Auf dem Bebauungsplan wird der Hinweis aufgenommen:

„Geändert gemäß Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 08.11.2000,

 Az.: 51-2511.20/85 Zeithain-3/4

.......................                              ..........................                     ............................

Ort                                               Datum                                    Unterschrift“

 

Der vom Gemeinderat gebilligte Änderungsentwurf des o. g. Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung  jeweils vom 27.09.1999 in der Fassung vom 26.03.2001 liegt in der Zeit

                   vom  11.09.2001  bis  einschließlich  12.10.2001

gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Außenstelle Bauamt

Moritzer Straße 2  in  01619    Röderau-Bobersen,   Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden

            Montag, Mittwoch,    8.00 Uhr - 11.00 Uhr             13.00 Uhr - 15.00 Uhr                       Dienstag                     8.00 Uhr - 11.00 Uhr             13.00 Uhr - 18.00 Uhr

            Donnerstag                 8.00 Uhr - 11.00 Uhr             13.00 Uhr - 16.00 Uhr

            Freitag                        8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zeithain, 16.08.2001                          (Siegel)                                   Berger

                                                                                                          Bürgermeister

                                                                      

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

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