Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 1 "Gewerbegebiet Zeithain-Nord ZN 2"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 21.09.1992 bis 20.09.1993
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Zeithain - Nord ZN 2"

Das Regierungspräsidium Dresden hat den von der Gemeindevertretung der Gemeinde Zeithain am 09. 03. 1992 in Öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossenen Bebauungsplan mit Erlaß vom 24. 7. 1992 Az: 52-2511-2-16/92-1 aufgrund von S 11 BauGB genehmigt .

Der Planbereich wird begrenzt:

im Süden durch die Straße "An der Borntelle" (Flur-Nr.: 737)
im Westen durch das Grundstück Flur-Nr. 1588/1
im Norden durch das Grundstück Flur-Nr. 116/1
im 0sten durch die Bundesstraße B 169 (Grundstück Flur-Nr. 1029).

Maßgebend ist der Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom 27. 5. 1991, geändert am 18. 2. 1992.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan tritt am 21. 09. 1992 in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a, 0-8406 Zeithain, Bauamt, während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in S 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs.4 und § 246 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Er löschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Zeithain, den 10. 09. 1992                           (Siegel)                                Gemeinde Zeithain

                                                                                                                             Berger
                                                                                                                             Bürgermeister

Verfahrensvermerk:

Ausgehängt am:              10.09.1992

Abzunehmen am:           28.09.1992          Abgenommen am: 30.09.1992

(Siegel)                 Unterschrift                       (Siegel)                 Unterschrift

 [DW1]

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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