Flächennutzungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Flächennutzungsplan Gemeinde Zeithain

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 19.07.2006 bis 19.07.2007
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Planzeichnung

Bekanntmachung Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain

Das Landratsamt Riesa-Großenhain hat den vom Gemeinderat der Gemeinde Zeithain am 13.03.2006 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet der Gemeinde Zeithain mit Erlass vom 14.062006 / Az.: 621.316/06/FNP Zeithain unter Auflage 1., redaktionellen Änderungen 2.1 bis 2.4 und Hinweisen Nr. 4.1 bis 4.2 auf Grund von § 6 Abs. l Baugesetzbuch (BauGB)

g e n e h m i g t.

Die Auflage 1., die redaktionellen Änderungen 2.1 bis 2.4 und der Hinweis 4.1 des Genehmigungsbescheides des Landratsamtes Riesa-Großenhain vom 14.06.2006 / Az.: 621.316/06/FNP Zeithain / wurden vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2006 beschlossen und in den Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet der Gemeinde Zeithain eingearbeitet und gebilligt.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain sind die Teilpläne 1 bis 3 sowie der Erläuterungsbericht jeweils in der Fassung vom 03.02.2003 geändert am 11 .07.2006 maßgebend.

Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Zeithain wirksam. (§ 6 Abs. 5 BauGB)

Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich Erläuterungsbericht in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a in 01619 Zeithain im Bauamt ab diesem Tag während der Dienststunden:

Montag und Mittwoch,    8.30 Uhr - 11.00 Uhr und 13.00 Uhr- 15.00 Uhr
Dienstag,     8.30 Uhr- 11.00 Uhr und 13.00 Uhr- 18.00 Uhr
Donnerstag,    8.30 Uhr- 11.00 Uhr und 13.00 Uhr- 16.00 Uhr
Freitag,     8.30 Uhr - 11.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 2 14 Abs. l Satz l Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind nach § 215 Abs. l Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzungen nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Zeithain, den 17.07.2006

H. Berger
Bürgermeister                                                 Siegel

 

Verfahrensvermerk

Die Wirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wurde im Amtlichen Mitteilungsblatt ,,Gohrisch-Heide" Nr. 8, 15. Jahrgang vom 19.07.2006 Öffentlich bekannt gemacht.

 

Zeithain,…..                                         Siegel                                   Berger 
                                                                                                       Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung Teil 1/3
  • Planzeichnung Teil 2/3
  • Planzeichnung Teil 3/3
  • Planzeichnung
  • Erläuterung Teil 1/3
  • Erläuterung Teil 2/3
  • Erläuterung Teil 3/3

Informationen

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