Bekanntmachung
Wirksamkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain
Mit Bescheid vom 07.08.2019 (AZ.: 20503/621.316-Zei/#3/FNP-3.Änd-40744/2019) hat das Landratsamt Meißen die vom Gemeinderat Zeithain am 17.06.2019 festgestellte 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain in der Planfassung vom 17.06.2019, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) g e n e h m i g t .
Die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wirksam.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird abgesehen.
Jedermann kann die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain mit Begründung in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a in 01619 Zeithain im Bürgeramt ab diesem Tag während der Dienststunden:
Montag und Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 11.00 Uhr
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird die wirksame 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung auch auf der Homepage der Gemeinde Zeithain unter www.zeithain.de/rathaus/bürgeramt/bauamt sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewie
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Zeithain geltend gemacht
worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist
darzulegen.
Zeithain, 21.08.2019 (Siegel) gez. Hänsel
Bürgermeister
(vollständiger Text - sh. Bekanntmachung Amtsblatt_04.09.2019
Verfahrensvermerk:
Die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im amtlichen Mitteilungsblatt "Gohrisch-Heide" vom 04.09.2019 / Nr. 17 / 28. Jahrgang öffentlich bekannt gemacht.
Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Kerstin Schubert / SB Bauverwaltung
Hauptstraße 36a
01619 Zeithain