Flächennutzungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Flächennutzungsplan Gemeinde Zeithain / 3. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 05.09.2019 bis 04.09.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Wirksamkeit der 3. Änderung des  Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain

Mit Bescheid vom 07.08.2019 (AZ.: 20503/621.316-Zei/#3/FNP-3.Änd-40744/2019) hat das Landratsamt Meißen die vom Gemeinderat Zeithain am 17.06.2019 festgestellte  3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain in der Planfassung vom 17.06.2019, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) g e n e h m i g t .

Die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wirksam.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wurde gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird abgesehen.

Jedermann kann die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain mit Begründung in der  Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a in 01619 Zeithain im Bürgeramt ab diesem Tag während der Dienststunden:

Montag und Mittwoch             8.00 Uhr - 12.00 Uhr  und  13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Dienstag                                 8.00 Uhr - 12.00 Uhr  und  13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag                             8.00 Uhr - 12.00 Uhr  und  13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag                                     8.00 Uhr - 11.00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird die wirksame 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung auch auf der Homepage der Gemeinde Zeithain unter www.zeithain.de/rathaus/bürgeramt/bauamt sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewie

Unbeachtlich werden demnach:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort    

    bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie

    nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 3. Änderung des

    Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Zeithain geltend gemacht

    worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist

    darzulegen.

Zeithain, 21.08.2019                       (Siegel)                        gez. Hänsel

                                                                                             Bürgermeister

(vollständiger Text - sh. Bekanntmachung Amtsblatt_04.09.2019

Verfahrensvermerk:

Die Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im amtlichen Mitteilungsblatt "Gohrisch-Heide" vom 04.09.2019 / Nr. 17 / 28. Jahrgang öffentlich bekannt gemacht.

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Zeithain

Bürgeramt

Kerstin Schubert / SB Bauverwaltung

Hauptstraße 36a

01619 Zeithain

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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