Bebauungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Bebauungsplan Nr. 11-R "Mühlberger Straße" Bobersen

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 27.06.2019 bis 26.06.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und des In-Kraft-Tretens des
Bebauungsplanes „Mühlberger Straße“ Bobersen 

Der Bebauungsplan „Mühlberger Straße “ Bobersen wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.06.2019 für das Flurstück Nr. 113/27 der Gemarkung Bobersen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B)  in der Fassung vom 17.06.2019 als Satzung beschlossen. Die Begründung, ebenfalls in der Fassung vom 17.06.2019, wurde als Bestandteil des Bebauungsplanes „Mühlberger Straße“ Bobersen vom Gemeinderat gebilligt.

Der Bebauungsplan „Mühlberger Straße“ Bobersen ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Zeithain / 1. Änderung entwickelt worden.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Mühlberger Straße“ Bobersen in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan „Mühlberger Straße“ Bobersen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung (Teil C) vom Tag der Bekanntmachung an in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a in 01619 Zeithain,  während der üblichen Dienststunden

Montag, Mittwoch,    8.00 Uhr - 12.00 Uhr             13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Dienstag                   8.00 Uhr - 12.00 Uhr             13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag               8.00 Uhr - 12.00 Uhr             13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag                      8.00 Uhr - 11.00 Uhr

einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan „Mühlberger Straße“ Bobersen einschließlich mit der Begründung wird ergänzend unter www.zeithain.de/bürgeramt/bauamt und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen zugänglich gemacht.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Mühlberger Straße“ Bobersen wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt. Daher wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mühlberger Straße“ Bobersen von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Mühlberger Straße“ Bobersen schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

       Zeithain, 26.06.2019                  (Siegel)                     gez. Hänsel

                                                                                           Bürgermeister

(sh. vollständiger Text - sh. Bekanntmachung im Amtsblatt vom 26.06.2019)

Verfahrensvermerk

Der Satzungsbeschluss und das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes "Mühlberger Straße" Bobersen wurde im amtlichen Mitteilungsblatt "Gohrisch-Heide" Nr. 13 / 28. Jahrgang vom 26.06.2019 öffentlich bekanntgemacht.

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit Textteil
  • Begründung
  • Bekanntmachung im Amtsblatt

Informationen

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