Bekanntmachung
Wirksamkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain
Mit Bescheid vom 20.02.2018 (AZ.: 20503/621.316-Zei/#2/1. Änd. FNP/12278/2017) hat das Landratsamt Meißen die vom Gemeinderat Zeithain am 05.10.2017 festgestellte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain in der Planfassung vom 05.10.2017, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
g e n e h m i g t .
Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wirksam.
Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a in 01619 Zeithain im Bürgeramt ab diesem Tag während der Dienststunden:
Montag und Mittwoch 7.00 Uhr - 11.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag 7.00 Uhr - 11.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 7.00 Uhr - 11.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 Uhr - 11.00 Uhr
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
schriftlich gegenüber der Gemeinde Zeithain geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der
die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Zeithain, 08.03.2018 (Siegel) gez. Ralf Hänsel
Bürgermeister
(ausführlicher Text - sh. Anlage)
Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt
Kerstin Schubert / SB Bauverwaltung
Hauptstraße 36a
01619 Zeithain