Flächennutzungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Flächennutzungsplan Gemeinde Zeithain / 1. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 04.05.2018 bis 03.05.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Wirksamkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain

Mit Bescheid vom 20.02.2018 (AZ.: 20503/621.316-Zei/#2/1. Änd. FNP/12278/2017) hat das Landratsamt Meißen die vom Gemeinderat Zeithain am 05.10.2017 festgestellte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain in der Planfassung vom 05.10.2017, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

g e n e h m i g t .

Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wirksam. 

Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a in 01619 Zeithain im Bürgeramt ab diesem Tag während der Dienststunden:

Montag und Mittwoch  7.00 Uhr - 11.00 Uhr  und  13.00 Uhr  -  15.00 Uhr

Dienstag                      7.00 Uhr - 11.00 Uhr  und  13.00 Uhr  -  18.00 Uhr

Donnerstag                  7.00 Uhr - 11.00 Uhr  und  13.00 Uhr  -  16.00 Uhr

Freitag                         7.00 Uhr - 11.00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

1.     eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten

        Verfahrens- und Formvorschriften und

2.     nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht

        innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

        schriftlich gegenüber der Gemeinde Zeithain geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der

        die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Zeithain, 08.03.2018                       (Siegel)                                      gez. Ralf Hänsel

                                                                                                          Bürgermeister

(ausführlicher Text - sh. Anlage)

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Zeithain 

Bürgeramt

Kerstin Schubert / SB Bauverwaltung

Hauptstraße 36a

01619 Zeithain

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Zusammenfassung
  • Bekanntmachung
  • Bekanntmachung

Informationen

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