Bebauungsplan Stadt Wilkau-Haßlau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wilkauer Höhe" - Entwurf und Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.08.2023 bis 20.09.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau hat in seiner Sitzung am 01.08.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wilkauer Höhe“ in Wilkau-Haßlau gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der vom Stadtrat gebilligte Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Wilkau-Haßlau, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht mit Stand Juni 2023 liegen in der Zeit vom 09.08.2023 bis 20.09.2023 in der Stadtverwaltung der Stadt Wilkau-Haßlau, Bauamt 106, Poststraße 1, 08112 Wilkau-Haßlau während der Sprechzeiten:

Montag          07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag    09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wilkauer Höhe“ in Wilkau-Haßlau, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:

Fachgutachten:

Faunistische Kartierung auf dem Flurstück 180/4 in Wilkau-Haßlau - Avifauna (igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR, 13.07.2020)

Geotechnischer Bericht zur Baugrunduntersuchung – Erschließung Wohngebiet „Wilkauer Höhe“, Wikau-Haßlau (G.U.B. Ingenieur AG Zwickau, 09.02.2021)

Entwässerungskonzept zum Bauvorhaben „Erschließung Wilkauer Höhe“ (bks Ingenieurbüro GmbH)

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Schutzgut Mensch, Gesundheit

  • Prüfung inwieweit Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wilkauer Höhe" zu treffen sind (Landratsamt Zwickau vom 01.03.2021).
  • Lage des überplanten Gebietes innerhalb eines Radonvorsorgegebiets; Hinweise zur Geologie (LfULG vom 26.02.2021).
  • Hinweis auf eine Verminderung der Lebens- und Wohnqualität angrenzender Eigentumswohnungen (Bürger*innen vom 26.02.2023)

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

  • Hinweise auf die im Regionalplanentwurf Region Chemnitz ausgewiesenen relevanten und sehr relevanten Multifunktionsräume für Fledermäuse (Karte 13) und der Lage der geplanten Ersatzmaßnahme im FFH-Gebiet „Bachtäler südlich Zwickau" (Planungs-verband Region Chemnitz vom 11.02.2021).
  • Etablierung eines Baumbestandes am Standort der ehemaligen Möbelfabrik (Ausgleichsmaßnahme) durch natürliche Sukzession, der als Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) eingestuft ist (Land-ratsamt Zwickau vom 01.03.2021).
  • Bedenken zur Nachnutzung der Ausgleichsfläche als städtische Grünflache mit Zugäng lichkeit für die Öffentlichkeit durch Anlage von Wegebereichen; Vorkommen von  gebäudebewohnenden Arten (z. B. Fledermäuse, Hausrotschwanz u. a.) als Fortpflanz-ungs- oder Ruhestätte im Bereich der noch vorhandenen Industriebrachen (Landratsamt Zwickau vom 01.03.2021).
  • Hinweis auf eine erforderliche Kontrolle der grünordnerischen Maßnahmen durch die Stadt; Anmerkungen zur Pflanzliste (Grüne Liga e.V. vom 02.03.2021).
  • Ergänzungen zu den grünordnerischen Maßnahmen, zu der Ausgleichsfläche und zum Artenschutz (Bürger*innen)

Schutzgut Boden / Altlasten

  • Vor einer Ausweisung von Flächen für bauliche Nutzungen auf natürlich gewachsenen Böden sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Freiflächen für bauliche Nutzungen vorrangig die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbe-sondere durch Maßnahmen der Innenentwicklung sowie die Nutzung von Flächen-reserven in rechtskräftig festgesetzten B-Plangebieten zu prüfen und zu nutzen; Ergänzende Beschreibung des Istzustandes der Böden, Bewertung des Bodens, Maß-nahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Beeinträchtigungen des Bodens sowie zum Ausgleich- und Ersatz von Eingriffen in das Schutzgut Boden (Landratsamt Zwickau vom 01.03.2021, Bürger*innen vom 26.02.2021)
  • Bestandteil der geplanten Ersatzmaßnahme Flurstück 215/2 der Gemarkung Wilkau eines erfassten Altstandortes (SALKA) (Landratsamt Zwickau vom 01.03.2021).
  • Hinweise zur Lage des überplanten Gebietes innerhalb eines Radonvorsorgegebiets, zur Geologie, zu Geogefahren und zu vorhandenen Geodaten des LfULG (Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 09.02.2021).

Schutzgut Wasser

  • Abstimmungen zur Abwasserentsorgung (Niederschlagswasser, Regenrückhaltung, Überflutungsnachweis..) mit der unteren Wasserbehörde sind erforderlich.; Hinweise zum Grundwasserschutz, zur Schmutzwasserentsorgung, zur Hochwasservorsorge und zum wild abfließenden Wasser (Landratsamt Zwickau vom 01.03.2021, Grüne Liga West-sachsen e.V. vom 02.03.2021, Bürger*innen).

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Denkmalpflegerische Belange werden nach § 2 SächsDSchG berührt; das Vorhaben-areal ist Teil eines fundreichen Altsiedelgebietes (Landratsamt Zwickau vom 01.03.2021, Landesamt für Archäologie vom 01.02.2021).

Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Parallel dazu kann der Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Wilkau-Haßlau gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt (www.wilkau-hasslau.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Nieder-schrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Kontaktperson

Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau

Bauamt, Zimmer 106

Herr Bigl

Tel.: +49 375 6910 300

E-Mail: thb@wilkau-hasslau.de

 

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Verantwortlicher

Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau
Herr Feustel

Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Telefon: (0375) 6910-0
Telefax: (0375) 6910-155
E-Mail:  datenschutz@wilkau-hasslau.de

 

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Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Geotechnisches Gutachten
  • Gutachten
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Stellungnahmen

Informationen

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