Raumordnungs-/Bauleitplan Verwaltungsverband Wildenstein Öffentliche Auslegung

Gebietsänderung zwischen der Gemeinde Börnichen/Erzgeb. und der Motorradstadt Zschopau zur Umgliederung von Flurstücken

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2023 bis 07.09.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Gebietsänderung zwischen der Gemeinde Börnichen/Erzgeb. und der Motorradstadt Zschopau zur Umgliederung von Flurstücken

In der Gemeinde Börnichen/Erzgeb. und der Motorradstadt Zschopau ist aufgrund der §§ 8 und 9 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) mittels öffentlich-rechtlicher Vereinbarung nachfolgende Gebietsänderung vorgesehen:

(1) Die Flurstücke Nr. 477/2 mit 1767 m² und die 808 m² große Teilfläche aus Nr. 477/1 der Gemarkung Börnichen, gelegen im Bereich der öffentlichen Straße „Am Hölzel“, werden in die Gebietsgrenzen der Motorradstadt Zschopau – Gemarkung Krumhermersdorf – umgegliedert.
Das umzugliedernde Teilstück soll den Straßenkörper der öffentlichen Straße „Am Hölzel“ umfassen und vom Flurstück 1/21 der Gemarkung Krumhermersdorf in gerader Linie bis zur unteren Spitze des Flurstückes 477/2 verlaufen und am oberen Ende der Straße (Waldrand) von der geraden Linie der Eckpunkte der Flurstücke 477/2 der Gemarkung Krumhermersdorf und von Flurstück 864/1 begrenzt werden.

(2) Die Flurstücke Nr. 299 und 302/2 der Gemarkung Börnichen im Umfang von 9.543 m², gelegen im Bereich des Freibades Krumhermersdorf, werden in die Gebietsgrenzen der Motorradstadt Zschopau – Gemarkung Krumhermersdorf – umgegliedert.

(3) Die Flurstücke Nr. 737 und 746 der Gemarkung Krumhermersdorf im Umfang von 24.705 m², gelegen im Bereich der Bornwaldschänke an der Staatsstraße S 227, werden in die Gemeindegrenzen der Gemeinde Börnichen/Erzgeb. umgegliedert.

Gemäß § 8a Abs. 1 SächsGemO ist ein Anhörungsverfahren vorgeschrieben. Anhörungsberechtigt sind alle Einwohner im unmittelbar betroffenen Gebiet, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Die Lagepläne und die zugehörige Vereinbarung im Entwurf können in der Zeit vom 07.08.2023 bis 07.09.2023 eingesehen werden im:

Rathaus der Gemeinde Börnichen/Erzgeb., zu den Sprechzeiten des Ortssekretariats, Donnerstag          09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 – 18 Uhr,

beim Verwaltungsverband „Wildenstein“, Rathaus, Chemnitzer Straße 41 in Grünhainichen, zu den Sprechzeiten im Sekretariat

Montag           09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag     09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:15 Uhr

Freitag            09:00 bis 12:00 Uhr      sowie im

Seite 1

Rathaus der Motorradstadt Zschopau, zu den Sprechzeiten der Bauverwaltung im

Rathaus Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau, Zimmer 126 einzusehen:

Montag           09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag     09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag            09:00 bis 12:00 Uhr.

Die Anhörungsberechtigten haben die Möglichkeit während der Dauer der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Änderungsvorhaben Stellung zu nehmen.

Börnichen, den 17.07.2023

Lohr

Bürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Gebietsänderung
  • Anlage A
  • Anlage B
  • Anlage C

Informationen

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