Raumordnungs-/Bauleitplan Verwaltungsverband Wildenstein Beschluss

Ergänzungssatzung „An der Hauptstraße“, der Gemarkung Börnichen/ Erzg.

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 07.03.2022 bis 23.03.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses der Ergänzungssatzung „An der Hauptstraße“ Flurstück 197/13 der Gemeinde Börnichen/ Erzg.

Der Gemeinderat Börnichen hat in seiner Sitzung am 17.01.2022 mit Beschluss-Nr. 02/22 die Ergänzungssatzung „An der Hauptstraße“, Flurstück 197/13 der Gemarkung Börnichen/ Erzg. bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000, den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 13.12.2021 und dem Artenschutzgutachten vom 29.07.2021 zur Einbeziehung einzelner städtebaulich geeigneter Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung in Kraft.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Ergänzungssatzung mit der Begründung zu jedermanns Einsicht im Sekretariat des Verwaltungsverbandes Wildenstein während folgenden Zeiten:

Montag           8:30 – 12:00 Uhr   

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag            8:30 – 12:00 Uhr

bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Zusätzlich kann die Ergänzungssatzung über das Internetportal des Verwaltungsverbandes Wildenstein (www.wildenstein.ws) sowie über das Zentrale Landesportal (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Auf die Verletzung von Vorschriften sowie über die Rechtsfolgen nach § 215 BauGB wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs.1 BauGB werden:

  • eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

 

Börnichen, den 14.02.2022

 

Lohr                                                                                                             

Bürgermeister                                                           (Siegel)

Kontaktperson

Herr Robert Arnold

Liegenschaften/ Assistenz Bauamt

im Verwaltungsverband Wildenstein

Chemnitzer Straße 41

09579 Grünhainichen

Tel: 037294/17022

Email: r.arnold@wildenstein.ws

 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzung
  • Öffentliche Bekanntmachung
  • Artenschutzgutachten
  • Begründung

Informationen

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