Raumordnungs-/Bauleitplan Verwaltungsverband Wildenstein Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB "Turnhallenweg" in der Gemeinde Börnichen/ Erzg.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.02.2022 bis 23.03.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung „Turnhallenweg“, Flurstück 43/9 der Gemarkung Börnichen/ Erzg, (Stand November 2021) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Börnichen hat in seiner Sitzung am 17.01.2022 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Turnhallenweg“ Flurstück 43/9 der Gemarkung Börnichen gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung der Gemeinde Börnichen, einschließlich Planzeichnung und textlichen Festsetzungen mit Stand November 2021 liegen in der Zeit vom

14.02.2022 bis 22.03.2022

im Sekretariat des Verwaltungsverbandes Wildenstein, Chemnitzer Straße 41, 09579 Grünhainichen zu folgenden Zeiten: 

Montag           8:30 – 12:00 Uhr   

Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag            8:30 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Entwurf der „Ergänzungssatzung „Turnhallenweg“ der Gemarkung Börnichen/ Erzg. mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie der öffentlichen Bekanntmachung kann während der o.g. Auslegungsfrist ebenfalls unter den folgenden Internetadressen:

https://www.wildenstein.ws

sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter:

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf als Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift oder schriftlich unter Verwaltungsverband Wildenstein, Chemnitzer Straße 41, 09579 Grünhainichen abgegeben werden. Wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung oder die Erörterung des ausliegenden Entwurfes, so kann dies während der angegebenen Zeiten geschehen.

Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037294/1700 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Börnichen, den 03.02.2022

Lohr                                                                                                              Siegel

Bürgermeister

Kontaktperson

Robert Arnold

Liegenschaften/ Assistenz Bauamt

im Verwaltungsverband Wildenstein

Chemnitzer Straße 41

09579 Grünhainichen

Tel: 037294/17022

Email: r.arnold@wildenstein.ws

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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