Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Wildenfels Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Schönau“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.09.2023 bis 27.10.2023
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wildenfels der Auslegung

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Schönau“

Der Stadtrat der Stadt Wildenfels hat in seiner Sitzung vom 22.08.2023 den Beschluss zur Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Schönau“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom

25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023

im Rathaus der Stadt Wildenfels, Schloss Wildenfels, Raum Bürgerservice, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.

Es ist Ziel eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.

Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Anregungen zur Bauleitplanung können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Stadt Wildenfels, Schloss Wildenfels, 08134 Wildenfels, eingebracht werden.

Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Stadtverwaltung Wildenfels sind:

Montag             9:00   -          12:00 Uhr

Dienstag           9:00   -          12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch           geschlossen

Donnerstag       9:00   -          12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag               9:00   -          12:00 Uhr

sowie zusätzlich nach Vereinbarung (Tel.: 037603/55933 20)

 

Die Anregungen zur Bauleitplanung können auch telefonisch zur Niederschrift eingebracht werden.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 25.09.2023 unter der Internetpräsenz der Stadt Wildenfels (www.wildenfels.de) und das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.bauleitplanung.sachsen.de) sowie www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung zum Bebauungsplan mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern,
  • in der Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie (Schreiben vom 25.01.2023),
  • in der Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen (Schreiben vom 25.01.2023),
  • in der Stellungnahme des NABU (Schreiben vom 30.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz (Schreiben vom 26.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Schreiben vom 01.02.2023),
  • in der Stellungnahme der GRÜNE LIGA Sachsen e.V. und Naturschutzverband Sachsen e.V. (NaSa) (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landkreises Zwickau (Schreiben vom 02.02.2023).

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen (Schreiben vom 25.01.2023),
  • in der Stellungnahme des NABU (Schreiben vom 30.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz (Schreiben vom 26.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Schreiben vom 01.02.2023),
  • in der Stellungnahme der GRÜNE LIGA Sachsen e.V. und Naturschutzverband Sachsen e.V. (NaSa) (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landkreises Zwickau (Schreiben vom 02.02.2023).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tieren in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen (Schreiben vom 25.01.2023),
  • in der Stellungnahme des NABU (Schreiben vom 30.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz (Schreiben vom 26.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Schreiben vom 01.02.2023),
  • in der Stellungnahme der GRÜNE LIGA Sachsen e.V. und Naturschutzverband Sachsen e.V. (NaSa) (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landkreises Zwickau (Schreiben vom 02.02.2023).

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen (Schreiben vom 25.01.2023),
  • in der Stellungnahme des NABU (Schreiben vom 30.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz (Schreiben vom 26.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Schreiben vom 01.02.2023),
  • in der Stellungnahme der GRÜNE LIGA Sachsen e.V. und Naturschutzverband Sachsen e.V. (NaSa) (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landkreises Zwickau (Schreiben vom 02.02.2023).

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen (Schreiben vom 25.01.2023),
  • in der Stellungnahme des NABU (Schreiben vom 30.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz (Schreiben vom 26.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Schreiben vom 01.02.2023),
  • in der Stellungnahme der GRÜNE LIGA Sachsen e.V. und Naturschutzverband Sachsen e.V. (NaSa) (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landkreises Zwickau (Schreiben vom 02.02.2023).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen (Schreiben vom 25.01.2023),
  • in der Stellungnahme des NABU (Schreiben vom 30.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz (Schreiben vom 26.01.2023),
  • in der Stellungnahme des Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Schreiben vom 01.02.2023),
  • in der Stellungnahme der GRÜNE LIGA Sachsen e.V. und Naturschutzverband Sachsen e.V. (NaSa) (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. (Schreiben vom 02.02.2023),
  • in der Stellungnahme des Landkreises Zwickau (Schreiben vom 02.02.2023).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie (Schreiben vom 25.01.2023),

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Wildenfels, den 15.09.2023

Stadt Wildenfels

gez. Tino Kögler

  (Bürgermeister)

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