Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wildenfels der Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Schönau“
Der Stadtrat der Stadt Wildenfels hat in seiner Sitzung vom 22.08.2023 den Beschluss zur Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Schönau“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023
im Rathaus der Stadt Wildenfels, Schloss Wildenfels, Raum Bürgerservice, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.
Es ist Ziel eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.
Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Anregungen zur Bauleitplanung können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadt Wildenfels, Schloss Wildenfels, 08134 Wildenfels, eingebracht werden.
Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Stadtverwaltung Wildenfels sind:
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
sowie zusätzlich nach Vereinbarung (Tel.: 037603/55933 20)
Die Anregungen zur Bauleitplanung können auch telefonisch zur Niederschrift eingebracht werden.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 25.09.2023 unter der Internetpräsenz der Stadt Wildenfels (www.wildenfels.de) und das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.bauleitplanung.sachsen.de) sowie www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Wildenfels, den 15.09.2023
Stadt Wildenfels
gez. Tino Kögler
(Bürgermeister)
E-Mail: bauamt@wildenfels.de