Bekanntmachung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wildenfels“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Wildenfels hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 den Entwurf und die öffentliche Auslegung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Wildenfels“ auf der Grundlage des § 13 BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der Fassung vom 19.06.2023 und die öffentliche Auslegung des Entwurfs, der Begründung, der Schallimmissionsprognose (GAF 09.Oktober 2020) und des Artenschutzfachbeitrags (Hohmut Umweltplanung vom 24.November 2020) und des Artenschutzfachbeitrags (Hohmut Umweltplanung vom 13.März 2023) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Stadt Wildenfels plant auf der Fläche des ehemaligen Flurstücks Nr. 59/7 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wildenfels“.
Nachdem am 16.07.2021 der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wildenfels in Kraft getreten ist, soll in einer
1. Änderung, im Bauleitplanverfahren nach § 13 BauGB, die ursprünglich geplante bauliche Auslastung und Nutzung der Fläche optimiert werden. Erforderliche Ausgleichsflächen für Waldumwandlung stehen nunmehr in ausreichender Größe zur Verfügung und wurden bereits als Ersatzaufforstungsflächen genehmigt.
Mit der geplanten Umsetzung des Vorhabens, zu der diese 1. Änderung des Bebauungsplanverfahren ein weiterer Schritt ist, soll die Voraussetzung für weitere Ansiedlung von Gewerbe auf der seit Jahrzehnten brachliegenden
Fläche erfolgen. Der Entwurf der 1. Änderung beinhaltet die Darstellungen und Festsetzungen, wie sie teilweise bereits im Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 27.11. 2020 ausgewiesen waren.
Die Stadt Wildenfels besitzt keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan, dieser befindet sich jedoch
in Aufstellung.
Die Entwurfsplanunterlagen zur 1. Änderung zum Bebauungsplan in der Fassung 19.06.2023 bestehend aus
liegen in der Zeit vom
21.07.2023 bis zum 25.08.2023
im Bürgerservice der Stadtverwaltung Wildenfels, Schloss Wildenfels, 08134 Wildenfels zu jedermanns Einsicht während nachfolgend genannter Dienstzeiten öffentlich aus.
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können zum Planentwurf von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift unter oben genannter Adresse vorgebracht werden. Die Mitteilung kann auch elektronisch an die E-Mail-Adresse sekretariat@wildenfels.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz I BauGB werden diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über die Internetpräsenz der Stadt Wildenfels (www.wildenfels.de) zugänglich gemacht und in das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.bauleitplanung.sachsen.de) eingestellt.
Hinweis:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Wildenfels, den 05.07.2023
gez. Tino Kögler
Bürgermeister
Stadtverwaltung Wildenfels
Schloss Wildenfels
08134 Wildenfels