Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Wildenfels
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
und der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zum
Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Schönau“
Der Stadtrat der Stadt Wildenfels hat in seiner Sitzung vom 12.05.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Schönau“ und zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom
02.01.2023 bis einschließlich 02.02.2023
im Rathaus der Stadt Wildenfels, Schloss Wildenfels, Bauamt, Zimmer Nr. 2.03, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) öffentlich ausgelegt.
Es ist Ziel eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.
Jedermann hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Bauleitplanung können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Wildenfels, Schloss Wildenfels, 08134 Wildenfels, eingebracht werden.
Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Stadtverwaltung Wildenfels sind:
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
sowie zusätzlich nach Vereinbarung (Tel.: 037603/55933 20)
Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter (Tel.: 037603/55933 20). Die Anregungen zur Bauleitplanung können auch telefonisch zur Niederschrift eingebracht werden.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 02.01.2023 unter dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung in Sachsen, der Webseite der Stadt Wildenfdels (www.wildenfels.de) und www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Wildenfels den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und die Durchführung der Verfahrensschritte an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Wildenfels, den 21.11.2022
Stadt Wildenfels
gez. Kögler
(Bürgermeister)
Stadtverwaltung Wildenfels E-Mail: bauamt@wildenfels.de