Flächennutzungsplan Stadt Wildenfels Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Wildenfels in der Fassung vom 08/2021

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.10.2021 bis 10.12.2021
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Planzeichnung

                               Ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Wildenfels

Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Wildenfels in der Fassung vom August 2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Wildenfels hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Wildenfels mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom August 2021 gebilligt u. gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 25.10.2021 – 10.12.2021 wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Wildenfels in der Fassung vom August 2021 mit Begründung und Umweltbericht in der Stadtverwaltung Wildenfels, Schloss Wildenfels, Bauamt, Zimmer 2.03, 08134 Wildenfels zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

                        Montag             09:00 – 12:00 Uhr

                        Dienstag           09:00 – 12:00 Uhr und 13:00­ – 18:00Uhr

                        Mittwoch           geschlossen

                        Donnerstag       09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

                        Freitag              09:00 – 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Auf Grund der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit dem Corona Virus vereinbaren
Sie bitte, bevor Sie ins Bauamt kommen, einen Termin (Tel: 037603 / 55933-0). Weiterhin können in der Stadtverwaltung während der Auslegungszeit Informationen über die ausgelegten Unterlagen eingeholt und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme angefordert werden.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, der Zusendung der ausgelegten Unterlagen.

Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung in der Stadtverwaltung Wildenfels aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.wildenfels.de -> Städtebauliche Entwicklung

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Wildenfels einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Wildenfels, Schloss Wildenfels, Bauamt, 08134 Wildenfels) abgeben.

Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@wildenfels.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Wildenfels gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Wildenfels, den 15.10.2021

Tino Kögler

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Wildenfels

Bauamt

Herr Thomas Krügel

Schloss Wildenfels

08134 Wildenfels

Tel.: 037603/5593320

E-Mail: bauamt@wildenfels.de

Gegenstände

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