Bekanntmachung der Stadt Wildenfels
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wildenfels“ in Härtensdorf “, Flurstück Nr. 59/7.
Die Stadt Wildenfels hat für das Grundstück der Gemarkung Härtensdorf, Flurstücks-Nr. 59/7, die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 8 BauGB beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht.
Grund für den Aufstellungsbeschluss ist die bestehende Nachfrage an Gewerbeflächen unweit der Autobahn A 72 sowie bereits nicht umgesetzte ehemalige Planungen und Bauleitverfahren auf dem betroffenen Gelände.
Die Fläche wurde bereits in jüngerer Vergangenheit als Gewerbestandort vorgesehen und mittels Vorhaben- und Erschließungsplan überplant. Die Planung wurde genehmigt. Aufgrund unterlassener Durchführung des Vorhabenträgers ist die vertraglich vereinbarte Realisierungszeit überschritten und die Teilfläche des ehemaligen Vorhaben- und Erschließungsplan, Flurstücks Nr. 59/7, wurde aufgehoben.
Bedarfsgerecht und um einer flexiblen gewerblichen Nutzung gerecht zu werden, ist es Planungsabsicht der Stadt Wildenfels, für diese Teilfläche, Flurstücks Nr. 59/7, erneut ein Bauleitverfahren in Form eines B-Planes nach § 8 BauGB aufzustellen. Damit werden Voraussetzungen geschaffen, schnellstmöglich eine Folgenutzung der bereits erschlossenen aber bisher noch brachliegenden Fläche zu ermöglichen.
Zu Beginn des Planverfahrens soll den Bürgerinnen und Bürgern der vorgesehene Inhalt des verbindlichen Bauleitplanes vorgestellt werden.
Diese frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) findet im Rathaus durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs statt.
Die öffentliche Auslegung ist für folgenden Zeitraum vorgesehen:
vom 18.09.2020 bis zum 18.10.2020
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Auslegungsort: Stadtverwaltung Wildenfels, Schloss Wildenfels, Bauamt,
Zimmer 2.03
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf selbst und Äußerungen zur Umweltprüfung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abgegebene Stellungnahmen bei nachfolgender Beschlussfassung nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Wildenfels deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Stadtverwaltung Wildenfels
Bauamt
Schloss Wildenfels
08134 Wildenfels