Flächennutzungsplan Stadt Werdau Beschluss

Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Werdau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 12.02.2026 bis 12.02.2027
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Werdau

Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar (§ 5 Abs. 1 BauGB).

Mit Bescheid des Landratsamtes Zwickau vom 03.06.2024 (AZ 1460 – 621.31.01250/70) wurde die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Werdau genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Stadtverwaltung Werdau, Fachbereich 2 Stadtentwicklung und Bau, Fachgruppe Städteplanung / Bauverwaltung, Gebäude Markt 10, Zimmer 3.06 (2. Obergeschoss) in 08412 Werdau während folgender Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen:

            Montag                        9:00 - 11:30 Uhr

            Dienstag                     9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

            Mittwoch                     9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

            Donnerstag                 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

            Freitag                        9:00 - 11:30 Uhr

Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ergänzend auch unter https://www.werdau.de/de/wohnen.html sowie www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt und zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Fälligkeit und Erlöschung von Entschädigungsansprüchen gemäß § 44 Abs. 3 und 4 BauGB wird hingewiesen.

Werdau,                                                         Sören Kristensen                                               (Siegel)

20.01.2026                                                    Oberbürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Werdau, Fachbereich 2 Stadtentwicklung und Bau, Fachgruppe Städteplanung / Bauverwaltung, Gebäude Markt 10, Zimmer 3.06 (2. Obergeschoss) in 08412 Werdau

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