Öffentliche Bekanntmachung
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Werdau-Nord“ in der Fassung vom 03.09.2025
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 25.09.2025 den Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Werdau-Nord“, in der Fassung vom 03.09.2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der dazugehörigen Begründung sowie Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, in der Fassung vom 03.09.2025 liegen in der Zeit
vom 24.11.2025 bis zum 16.01.2026
in der Stadtverwaltung Werdau, Fachbereich 2 Stadtentwicklung und Bau, Fachgruppe Städteplanung / Bauverwaltung, Gebäude Markt 10, Zimmer 3.06 (2. Obergeschoss) in 08412 Werdau während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 9:00 - 11:30 Uhr
Nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die folgenden, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ebenfalls öffentlich ausgelegt:
Die umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind nach sachgerechter Abwägung in die Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeflossen.
Gleichzeitig werden die vollständigen Planunterlagen während der Auslegungsfrist über die Internetseite der Stadt Werdau unter https://www.werdau.de/de/wohnen.html unter der Rubrik Bauleitplanungen und Satzungen und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Um vorherige Terminvereinbarung wird dabei gebeten:
E-Mail: 2.00schilling@werdau.de oder Telefon 03761 / 594 204
Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich adressiert an:
Stadtverwaltung Werdau
Fachbereich Stadtentwicklung und Bau
Markt 10-18
08412 Werdau
oder per E-Mail, gesendet an:
fachbereich2@werdau.de
oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Werdau vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Werdau, den 29.10.2025
Sören Kristensen
Oberbürgermeister
Frau Petra Jehring E-Mail: 2.20jehring@werdau.de