Öffentliche Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Werdau-Nord“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Werdau hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 für den Bereich der Flurstücke Nr. 1748, 1750 a, 1752, 1755 und 1756/7 der Gemarkung Werdau gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 und § 12 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Das Vorhaben erhält die Bezeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Werdau-Nord“.
Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6 ha und befindet sich in der Gemarkung Werdau teils auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche und auf Flächen der Altdeponie Am Eichberg. Die Lage des Plangebietes ist aus der beigefügten Abbildung zu entnehmen.
Planziel ist die Errichtung und langfristige Betreibung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage durch einen Vorhabenträger. Für die Errichtung der PV-Solaranlage wird nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik festgelegt.
Die Anpassung an den Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Werdau-Nord“ und der Vorentwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, in der Fassung vom 02.04.2024 liegt in der Zeit
vom 24.06.2024 bis zum 25.07.2024
in der Stadtverwaltung Werdau, Fachbereich 2 Stadtentwicklung und Bau, Fachgruppe Städteplanung/ Bauverwaltung, Gebäude Markt 10, Zimmer 3.08 (2. Obergeschoss) in 08412 Werdau während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 11:30 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 9:00 – 11:30 Uhr
Gleichzeitig werden die vollständigen Planunterlagen während der Auslegungsfrist über die Internetseite der Stadt Werdau unter https://www.werdau.de/de/wohnen.html unter der Rubrik Bauleitplanungen und Satzungen und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.
Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Um vorherige Terminvereinbarung wird dabei gebeten:
E-Mail: 2.00schilling@werdau.de oder Telefon 03761 594204
Stellungnahmen zum Vorentwurf können schriftlich adressiert an:
Stadtverwaltung Werdau
Fachbereich Stadtentwicklung und Bau
Markt 10-18
08412 Werdau
oder per E-Mail, gesendet an:
2.00schilling@werdau.de
oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Werdau vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Werdau, den 27.05.2024
Sören Kristensen DS
Oberbürgermeister
Frau Petra Jehring
Fachgruppenleiter Stadtplanung/ Bauverwaltung