Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Lückenschluss Wohnbebauung Bahnhofstraße“ der Gemeinde Weißenborn Fassung 02/2023
Der Entwurf des Bebauungsplans „Lückenschluss Wohnbebauung Bahnhofstraße“ in der Fassung 02/2023 einschließlich der Begründung wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Weißenborn/Erzgebirge am 29.03.2023 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Stand 02/2023 mit Begründung und Anlagen liegt in der Zeit
vom 22.05.2023 bis zum 07.07.2023
in der Gemeindeverwaltung Weißenborn, Frauensteiner Straße 14, 09600 Weißenborn im Ratssaal während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.weissenborn-erzgebirge.de/bekanntmachungen/index.php
sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/weissenborn-erzgebirge/beteiligung/themen/1034807
in das Internet eingestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der oben genannten Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.
Weißenborn den 11.05.2023
Gez. Eckert
Bürgermeister
Herr Gregor, Bauamt Gemeindeverwaltung Weißenborn