Bebauungsplan Gemeinde Waldhufen Öffentliche Auslegung

öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Gewerbestandort Baarsdorf“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.11.2022 bis 16.12.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen hat am 13.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbestandort Baarsdorf“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 05.09.2022 mit der redaktionellen Änderung der festgesetzten Höhenangabe im B-Plan beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 05.09.2022 wurden gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich in Baarsdorf, einem Ortsteil von Nieder Seifersdorf, und schließt die Flurstücke 19/5, 19/8, 19/9, 22/5, 22/6 und 22/10 der Gemarkung Nieder-Seifersdorf Flur 10 ein.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbestandort Baarsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 05.09.2022 mit der redaktionellen Änderung der festgesetzten Höhenangabe im B-Plan, liegt zu jedermanns Einsicht im Zeitraum von

Montag, dem 14.11.2022 bis einschließlich Freitag, dem 16.12.2022

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Waldhufen, Ullersdorfer Straße 1, 02906 Waldhufen während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Es wird darum gebeten, vor Einsichtnahme einen telefonischen Termin unter der Telefonnummer 03588 / 25490 zu vereinbaren.

Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Waldhufen unter http://www.waldhufen.de eingesehen werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauungsplanung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

Boden, Wasser:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 05.09.2022
  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 05.06.2020
  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.06.2020
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Flächennutzung, Eingriffe durch Versiegelung, Ableitung Oberflächenwasser, Grundwasser, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Löschwasserversorgung

Klima/Luft:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 05.09.2022
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben

Landschaftsbild:          

  • Umweltbericht in der Fassung vom 05.09.2022
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben

Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 05.09.2022
  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 05.06.2020
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, betroffene Tierarten, Schutzgebiete, Bepflanzung, Eingriffsbilanzierung und Kompensation des Eingriffs, erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Mensch:          

  • Umweltbericht in der Fassung vom 05.09.2022
  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 05.06.2020
  • Stellungnahme des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz vom 08.06.2020
  • schalltechnisches Gutachten (Bericht-Nr. S1098-1) in der Fassung vom 05.09.2022
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Nutzungssituation vor Ort, Schutzbedarf der angrenzenden Bebauung, Erforderlichkeit der Festlegung von Emissionskontingenten

Kultur- und Sachgüter:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 05.09.2022
  • Stellungnahme der Bauaufsicht – Denkmalschutz des Landkreises Görlitz vom 09.06.2020
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise zu: archäologische Relevanz des Vorhabens, Vorkommen von Baudenkmalen im bzw. außerhalb des Vorhabenstandortes, erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bestehender Kulturdenkmale

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Gewerbestandort Baarsdorf“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Waldhufen, 01.11.2022

gez. Brückner

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Waldhufen

Frau Hübner

Ullersdorfer Str. 1

02906 Waldhufen

Tel: 03588-25490

E-Mail: bauamtgemeinde@waldhufen.de

 

 

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • schalltechnisches Gutachten
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Lageplan Bestandsnutzung
  • Lageplan Biotopkartierung
  • Stellungnahmen Landratsamt und LfULG

Informationen

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