Bebauungsplan Gemeinde Waldhufen Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan "Gewerbestandort Baarsdorf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.10.2019 bis 04.12.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbestandort Baarsdorf“ in der Gemeinde Waldhufen

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbestandort Baarsdorf“ gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Planungsziel ist die bauplanungsrechtliche Sicherung der bestehenden und künftig geplanten gewerblichen Nutzungen innerhalb der Flurstücke 19/5, 19/8, 19/9, 22/5, 22/6 und 22/10 der Gemarkung Nieder Seifersdorf Flur 10.

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 3,7 ha befindet sich in Baarsdorf, direkt an der S 122 gelegen. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist im nachfolgenden Übersichtsplan  nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Diese Bekanntmachung ist auch unter https:// buergerbeteiligung.sachsen.de bzw. http://www.waldhufen.de einsehbar.

Der Aufstellungsbeschluss vom 10.10.2019 wird hiermit bekannt gemacht.

Waldhufen, den 11. Oktober 2019

H. Brückner

Bürgermeister

Kontaktperson

Dirk Beck - Verbandsvorsitzender

Verwaltungsverband Diehsa

Kollmer Str. 1

02906 Waldhufen

Tel: 035827-7190

Fax: 035827-71925

E-Mail: verbandsvorsitzender@vv-diehsa.de

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  • Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

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