Erhaltungssatzung Gemeinde Wachau Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Tina-von-Brühl-Straße 8", Flurstücks-Nr. T.v. 92, Gemarkung Seifersdorf"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 19.01.2026 bis 20.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ergänzungssatzung "Tina-von-Brühl-Straße 8", Flurstücks-Nr. T.v. 92, Gemarkung

Seifersdorf"

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Wachau hat in seiner Sitzung am 10.09.2025 mit Beschluss-Nr. 2025/033/BA den Entwurf der Ergänzungssatzung "Tina-von-Brühl-Straße 8", Flurstücks-Nr. T.v. 92, Gemarkung Seifersdorf in der Fassung vom 13.06.2025, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung berührter Behörden bestimmt.

Die Entwurfsunterlagen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

                        19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026                

in der Gemeindeverwaltung Wachau, Teichstraße 2 (Besprechungsraum E11, EG), 01454 Wachau während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit (Ziele und Zwecke der Planung) ausgelegt.

Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Wachau, Teichstraße 2 in 01454 Wachau abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs.3 BauGB von der Umweltprüfung abgesehen wird und ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Die kompletten Planungsunterlagen können während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Gemeinde Wachau unter www.wachau.de/ eingesehen werden. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die vollständigen Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Veit Künzelmann
Bürgermeister

Kontakt

Ines Heinze
Bauamtsleiterin

GEMEINDE WACHAU
SG Bauangelegenheiten

Teichstr. 2 | 01454 Wachau

Tel: +49 3528/4808-21

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