Bebauungsplan Gemeinde Wachau Öffentliche Auslegung

Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Lomnitz „Wohngebiet Mühlberg“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.11.2025 bis 12.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat von Wachau hat in seiner Sitzung am 08.10.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Lomnitz „Wohngebiet Mühlberg“ gefasst. Diese betrifft das Flurstück 751/9 sowie Teile der Flurstücke 751/11, 751/17, 751/18, 751/28, 751/32, 751/33, 752/3, 752/5, 752/43 - 752/45, 752/47, 752/49, 752/50, 779/3, 779/4, 779/62 - 779/65, 780/16 - 780/24, 895, 952 und 953 der Gemarkung Lomnitz und eine Fläche von ca. 0,5 ha.

Planungsziel ist die Herausnahme der im Änderungsbereich in den rückwärtigen Bereichen privater Wohngrundstücke bisher festgesetzten Streuobstwiesen zugunsten von Hausgärten.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat von Wachau am 08.10.2025 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Lomnitz „Wohngebiet Mühlberg“ in der Fassung vom 01.09.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Lomnitz „Wohngebiet Mühlberg“ in der Fassung vom 01.09.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 10. November 2025 bis einschließlich 12. Dezember 2025

auf der Internetseite der Gemeinde Wachau unter https://www.wachau.de/bauamt.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Lomnitz „Wohngebiet Mühlberg“ in der Gemeindeverwaltung Wachau, Teichstraße 2, 01454 Wachau, Besprechungsraum EG, E11 während folgender Dienstzeiten:

Dienstag          8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag      8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag             8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraums können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Bebauungsplanänderung abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollenauf elektronischem Wege an ines.heinze@wachau.de oder

  • über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden,
  • können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Wachau, Teichstraße 2, 01454 Wachau, Bauamt, Zimmer E30 vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Danach wird von der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Wachau, den 03.11.2025                     Veit Künzelmann
                                                              Bürgermeister                                

Kontakt

Ines Heinze

Bauamtsleiterin

GEMEINDE WACHAU
SG Bauangelegenheiten

Teichstr. 2 | 01454 Wachau

Tel: +49 3528/4808-21

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