Außenbereichssatzung Gemeinde Wachau Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung "Mühlweg II, Wachau"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 16.09.2024 bis 18.10.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Außenbereichssatzung "Mühlweg II, Wachau"
Flurstücks-Nr. T.v. 209/1, 210, 211, 221, 225/1, Gemarkung Wachau; gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Wachau hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung einer Außenbereichssatzung „Mühlweg II, Wachau“ für die Flurstücks-Nr. T.v. 209/1, 210, 211, 221, 225/1 gefasst.

Weiterhin hat der Gemeinderat Wachau in seiner Sitzung am 19.06.2024 mit Beschluss Nr. 2024/041/BA, den Entwurf der Außenbereichssatzung „Mühlweg II, Wachau", Gemarkung Wachau" in der Fassung vom 25.03.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel der Satzung ist es, in geringem Maße eine Verdichtung der Bebauung innerhalb der Bebauung entlang des Mühlweges in Wachau zu ermöglichen. Das Verfahren wird analog des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist in diesem Verfahren nicht erforderlich. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.

Die Entwurfsunterlagen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

                        vom 16.09.2024 bis einschließlich zum 18.10.2024

in der Gemeindeverwaltung Wachau, Teichstraße 2 (Besprechungsraum E11, EG), 01454 Wachau während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit (Ziele und Zwecke der Planung) ausgelegt. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Wachau, Teichstraße 2 in 01454 Wachau abgegeben werden.

Wir weisen darauf hin:

  • dass in Anwendung von § 4a Abs. 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben
  • dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die kompletten Planungsunterlagen können während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Gemeinde Wachau unter www.wachau.de/ eingesehen werden. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind die

vollständigen Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Veit Künzelmann
Bürgermeister

Kontaktperson

Ines Heinze
Bauamtsleiterin

GEMEINDE WACHAU
SG Bauangelegenheiten

Teichstr. 2 | 01454 Wachau

Tel: +49 3528/4808-21
email: Ines.Heinze@wachau.de

Datenschutzerklärung

Die Gemeinde Wachau verarbeitet personenbezogene Daten. Infos dazu, nach Rubriken unterteilt, finden Sie unter www.wachau.de/datenschutz.html

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Lageplan
  • Textteil

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang