Verfahren Gemeinde Wachau Verkehr und Mobilität

Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung Bekanntgabe der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 (Lärmkarten)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.09.2023 bis 31.10.2023
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Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung

Bekanntgabe der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 (Lärmkarten)

Öffentlichkeitsbeteiligung

Lärm

Lärm gehört aktuell zu den größten Umweltbelastungen, die auf den Menschen einwirken. Der ständig anhaltende Geräuschpegel, vor allem vom Verkehr ausgehend, beeinträchtigt die Lebensqualität und kann gesundheitliche Folgen mit sich ziehen. Ein Schritt zur Lärmbekämpfung stellt die Umgebungslärmrichtlinie dar.

Gesetzliche Grundlage/Verfahren

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG - ULR), §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Erlass der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) ist für Hauptlärmquellen die Geräuschbelastung in Lärmkarten darzustellen und die Zahl der betroffenen Anwohner zu ermitteln. Im Anschluss an die Lärmkartierung haben die betroffenen Gemeinden die Pflicht, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in der Lärmaktionsplanung darzustellen und zu entscheiden, ob ein Maßnahmenplan erarbeitet werden muss. In diesen Prozess ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Sowohl die Kartierung, als auch die Lärmaktionsplanung werden im Turnus von 5 Jahren wiederholt und fortgeschrieben.

Lärmkartierung

Die Gemeinde Wachau ist gesetzlich dazu verpflichtet bis zum 18.07.2024 die Lärmbetroffenheit aus den vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kartierten Daten zum Lärm zu ermitteln. Die Kartierung umfasst sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr. Grundlage für die Kartierungspflicht ist die Überschreitung der vorgenannten Mengenschwellen im Jahr vor der Kartierung.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Wachau ist folgender Straßenbereich betroffen:

  • S 95 / OT Leppersdorf

mit Hotspots zwischen „An den Breiten“ und „Alte Hauptstraße“ und „Dresdner Straße 8-10“

Ergebnisse der Lärmkartierung

In den Lärmkarten ist die Höhe der Geräuschbelastung im Einwirkbereich der untersuchten Hauptlärmquellen dargestellt. Für Wachau beschränkt sich die Darstellung auf Straßenlärm. Durch unterschiedliche farbliche Darstellung der verlärmten Fläche ist die Höhe der Belastung, unterteilt in Pegelklassen von je 5 Dezibel, gekennzeichnet. Ist ein Gebiet nicht farbig hinterlegt, so liegen die Geräuscheinwirkungen dort unterhalb der für die Lärmkartierung relevanten Pegelgrenzen. Die zur Kennzeichnung der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten zu verwendenden Größen sind in der ULR definiert. Es handelt sich um den 24- Stunden Tag-Abend-Nacht- Lärmindex LDEN und um den Nachtlärmindex LNIGHT.

Dauerhafte Pegelwerte über 65 dB(A) am Tag bzw. von mehr als 55 dB(A) in der Nacht können das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen signifikant erhöhen.

Die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte werden gemäß Lärmkartierung 2022 im Gemarkungsgebiet Wachau hinsichtlich LDEN > 65 dB(A) bei 178 Bewohnern und LNIGHT > 55 dB(A) bei 275 Bewohnern überschritten.

 

Die interaktive Karte der Lärmkartierung 2022 des LfULG kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung

Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gemäß Artikel 9 der ULR gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Grundsätzlich geht es dabei um das Benennen von Lärmproblemen, die nicht im Rahmen der Lärmkartierung ermittelt wurden und die Aufnahme von Vorschlägen zur Lärmvermeidung bzw. -minderung.

Hinweise und Anregungen können von jedermann bis 31.10.2023 schriftlich an: Gemeinde Wachau, Teichstraße 2 in 01454 Wachau oder info@wachau.de gegeben werden.

Gleichzeitig können Sie sich im Bürgerbeteiligungsportal unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite informieren und Wortmeldungen abgeben.

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie den Einbezug der Baulastträger erfolgt die Auswertung und Bewertung der Lärmkartierung. Nach Berücksichtigung aller Hinweise wird die Abwägung über die Notwendigkeit eines Maßnahmenplans im Rahmen der Lärmaktionsplanung stattfinden. Danach wird der Aufstellungsbeschluss über den Lärmaktionsplan im Stadtrat gefasst und die Öffentlichkeit informiert. Es schließt sich der Prozess der Erarbeitung des Lärmaktionsplans an, im Zuge dessen die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange ein weiteres Mal beteiligt werden. Nach Einarbeiten weiterer Hinweise wird der Beschluss über den Lärmaktionsplan im Gemeinderat gefasst. Die Ergebnisse müssen dem LfULG bis spätestens 18.07.2024 per Formular übermittelt werden, mit welchem die Berichtserstattung an die zuständigen Behörden des Bundes und der EU erfolgt.

Weiterführende Informationen

Informationen rund um das Thema Lärm können auf der Internetseite www.umwelt.sachsen.de/lfulg aufgerufen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Baulastträger. Die Gemeinde Wachau obliegt die Baulastträgerschaft lediglich für kommunale Straßen. Dies umfasst nicht den Bereich von Kreisstraßen, Staatsstraßen, Bundesstraßen oder Bundesautobahnen.

Dieser Beitrag ist ebenfalls digital auf der Homepage der Gemeinde Wachau und unter www.wachau.de  (Gemeinde – Bauangelegenheiten – Bauleitplanung – Lärmaktionsplanung) abrufbar.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Gemeinde Wachau verarbeitet personenbezogene Daten. Infos dazu, nach Rubriken unterteilt, finden Sie unter www.wachau.de/datenschutz.html

Kontaktperson

Ines Heinze
Bauamtsleiterin

GEMEINDE WACHAU
SG Bauangelegenheiten

Teichstr. 2 | 01454 Wachau

Tel: +49 3528/4808-21
Mobil: 0151 / 19530403
email: Ines.Heinze@wachau.de

Datenschutzerklärung

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