Bebauungsplan Gemeinde Wachau Beschluss

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Leppersdorf", 3. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 23.05.2018 bis 22.05.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Wachau hat in seiner Sitzung am 07. Februar 2018 die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Leppersdorf“ in der Planfassung vom 25.09.2017 mit redaktionellen Änderungen vom 08.01.2018 auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Landkreis Bautzen hat mit Bescheid vom 17.04.2018 (Az.: 621.P0218) die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Leppersdorf“ in der Planfassung vom 25.09.2017 mit redaktionellen Änderungen vom 08.01.2018 gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Die Genehmigung der 3. Änderung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Leppersdorf“ in Kraft.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird im Bauamt der Gemeinde Wachau während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Gemeinde Wachau unter www.wachau.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

    Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

    Wachau, den 27.04.2018

    …………………….

    Der Bürgermeister

Kontakt

Ines Heinze
Sachgebietsleiterin

GEMEINDE WACHAU
SG Bauangelegenheiten
Teichstr. 4 | 01454 Wachau
Tel: +49 3528/4808-21
Mobil: 0151 / 19530403

email: Ines.Heinze@wachau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB
  • Planzeichnung

Informationen

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