Regionalplan Freistaat Thüringen | Regionale Planungsgemeinschaften Öffentliche Auslegung

Sachlicher Teilpan "Windenergie und Sicherung des Kulturerbes" Ostthüringen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 14.07.2025 bis 15.09.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen stellt den Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ vor und verwendet hierfür das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen. Bürgerinnen und Bürger, Institutionen sowie betroffene Stellen sind eingeladen, bis zum 15. September 2025 Hinweise, Anregungen und Bedenken einzureichen. Die Beteiligung über das Beteiligungsportal wird ausdrücklich empfohlen – alle Stellungnahmen werden gleichwertig behandelt und fließen direkt in das weitere Planungsverfahren ein.

Der Handlungsbedarf für die Aufstellung des Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ ergibt sich aus dem grundlegend geänderten Rechtsrahmen zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien auf Bundes- und Landesebene. Die Regionalen Planungsgemeinschaften der vier Thüringer Planungsregionen wurden aufgefordert, die verbindlichen Vorgaben für den regionalen Ausbau der Windenergie so umzusetzen, wie es das geänderte Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP 2025) im Ziel 5.2.7 Z vorsieht. Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen (RPG OT) hat deshalb am 29. November 2024 einen Aufstellungsbeschluss für den Sachlichen Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ gefasst (Beschluss Nr. PLV 05/05/24).

Das primäre Ziel des Teilplans ist es, die Vorgaben des LEP 2025 fristgerecht zu erfüllen und die Windenergienutzung in der Planungsregion rechtskonform und nachhaltig auf Basis eines ganzheitlichen Planungskonzepts zu steuern. Erst wenn die RPG OT das ihr zugewiesene Flächenziel durch einen Plan gesichert hat, kann der Ausbau der Windenergienutzung weiterhin planerisch gelenkt werden. Wird der Flächenbeitragswert bzw. das daraus abgeleitete Teilflächenziel nicht innerhalb der gesetzten Frist erreicht, können Windenergieanlagen überall im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben errichtet werden (§ 249 Abs. 7 BauGB).

Der Sachliche Teilplan verknüpft die Flächenplanung für die Windenergienutzung mit dem Schutz und der Sicherung des Kulturerbes in der Planungsregion. Auch für die Sicherung des kulturellen Erbes gibt es landesplanerische Vorgaben, die durch die Regionalplanung umzusetzen sind. So werden im LEP 2025 durch das Ziel 1.2.3 Z Kulturerbestandorte von internationaler, nationaler und thüringenweiter Bedeutung mit sehr weitreichender Raumwirkung festgelegt. Die vier Thüringer Planungsgemein­schaften sollen in der Umgebung dieser Standorte Planungsbeschränkungen vorsehen, um sie vor unzumutbaren Beeinträchtigungen zu schützen. Dazu zählen vor allem bauliche Anlagen, die den Blick von und zu den Kulturerbestandorten erheblich stören können (z. B. moderne Windenergieanlagen).

Durch den Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ soll sichergestellt werden, dass die bundesgesetzlichen und landesplanerischen Vorgaben zum Ausbau der Windenergie für die Planungsregion Ostthüringen fristgerecht erfüllt und gleichzeitig die historischen und kulturellen Werte der Region geschützt werden.

Am 6. Juni 2025 beschloss die Planungsversammlung der RPG OT, den ersten Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ zu veröffentlichen (Beschluss Nr. PLV 12/06/25). Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens haben Bürgerinnen und Bürger, Institutionen sowie betroffene öffentliche Stellen die Möglichkeit, Hinweise und Bedenken in Form von Stellungnahmen zum Teilplan abzugeben. Die öffentliche Auslegung des Beteiligungsentwurfs sowie die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt nach § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 3 ThürLPlG.

Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken können bis einschließlich 15. September 2025 eingereicht werden. Die Hinweise, Anregungen und Bedenken sollten jeweils den entsprechenden Textstellen bzw. Karten zugeordnet werden und eine sachgerechte Begründung enthalten.

Die Nutzung der Online-Beteiligung wird ausdrücklich empfohlen (Hinweise). Online eingereichte Stellungnahmen besitzen die gleiche Rechtssicherheit und Rechtsverbindlichkeit wie schriftlich abgegebene Stellungnahmen und können von der RPG OT direkt weiterverarbeitet und abgewogen werden.

Die Onlineversion des Beteiligungsentwurfs – Teil 1 (Textliche Festlegungen und Anlage 1 zu Begründung Z 1-1 – Kriterienkatalog zur Ausweisung der Vorranggebiete "Windenergie") – kann durch die HTML-Struktur in einigen Formatierungen von der gedruckten Fassung abweichen.

Bei Fragen zum Verfahren sowie zur Nutzung des Portals wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der RPG OT – Regionale Planungsstelle Ostthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt – telefonisch unter 0361/57 334 4400 oder per E-Mail an Regionalplanung-Ost@tlvwa.thueringen.de.

Kontakt

Regionale Planungsstelle Ostthüringen

Puschkinplatz 7

07545 Gera

Tel.: 0361 / 57 334 4400

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