Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Torgau in der Fassung vom 26. Juli 2024
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 26. Juli 2024 in Form der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2018 der Stadt Torgau wird öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen beinhalten einen Textteil mit Grundlagen der Planung, Lärmsituation in Torgau und Fazit sowie umfangreiche Anlagen mit Kartendarstellungen zur Lärmbelastung.
Gegenstand der kommunalen Lärmaktionsplanung sind die gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (LAP) wird nun zur öffentlichen Beteiligung ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 28.08.2024 bis zum 25.09.2024 im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung Torgau, Markt 1, 04860 Torgau vor dem Raum R.L.2.06 zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Torgau unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/torgau/startseite und unter www.torgau.eu Rathaus/ Stadtplanung/Lärmaktionsplanung eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Stellungnahme und somit zur aktiven Mitwirkung an der Planung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich an die Stadtverwaltung der Stadt Torgau, Markt 1, 04860 Torgau, Planungsamt, per Mail an s.wetzer@torgau.de oder persönlich während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes unberücksichtigt bleiben können. Im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung erfolgt eine sachgerechte Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen sowie eine angemessene Berücksichtigung bei der Überarbeitung des Planentwurfes.
Stand der Lärmaktionsplanung
Auf der Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie den §§ 47a bis f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde die landeszentrale Lärmkartierung vom LfULG (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) im Jahr 2022 durchgeführt. Die Lärmkartierung bezieht sich auf das kartierungspfIichtige Straßennetz, das heißt auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr.
Betroffen sind die teils deckungsgleichen Bundesstraßen B 87, B182 und B183 mit den Abschnitten von Elbstraße, Straße der Jugend, Südring, Karl-Marx-Platz und Eilenburger Straße sowie den Abschnitten von Dahlener Straße, Friedrich-Naumann-Straße, Doktor-Külz-Ufer, Warschauer Straße und Außenring.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 sind unter dem Link
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm
einsehbar.
Die Auswertung der Kartierungsergebnisse macht deutlich, dass für die Anwohner der kartierten Hauptverkehrsstraßen eine zum Teil starke Beeinträchtigung durch Verkehrslärm vorliegt. Entsprechend der Rechtslage nach BImSchG ist daraus die Notwendigkeit einer Lärmaktionsplanung abzuleiten.
Die grundsätzliche Zielstellung der Lärmaktionsplanung ist die Vermeidung beziehungsweise Minderung von Umgebungslärm sowie die Verhinderung lärmbedingter gesundheitsschädlicher Auswirkungen. Durch nachhaltige Lärmminderung ist die Lebensqualität der Bewohner zu sichern beziehungsweise zu erhöhen.
Sebastian Wetzer SB Planungsamt Tel: 03421 748424 E-Mail: S.Wetzer@torgau.de Web: www.torgau.eu