Bebauungsplan Stadt Torgau Beschluss

Bebauungsplan Nr. 33/2019 „Freizeit und neue Gärten – Repitzer Weg /Am Stadtpark in Torgau“ (Bebauungsplan - 31.07.2021)

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 17.08.2021 bis 17.08.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Torgau hat am 24.02.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.Der Bebauungsplan wurde mit Bescheid vom 15.06.2021, Aktenzeichen: 2019-06105 und Registriernummer 310/06/2021 durch das Landratsamt Nordsachsen gem. § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke: 11/1, 11/2, 12, 13/1, 13/3, 14/9, 30/2 und Teilflächen der Flurstücke: 9, 14/10, 20, 21, 30/28 der Gemarkung Torgau, Flur 22. Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans vom 24.02.2021.

Diese Genehmigung wurde am 31.07.2021 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan 33/2019 „Freizeit und neue Gärten – Repitzer Weg / Am Stadtpark in Torgau“ ist mit dieser Bekanntmachung in Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 BauGB).

(Text der öffentlichen Bekanntmachung siehe Anlage)

Kontakt

Frau Annett Ruben-Stolz

E-Mail: a.ruben-stolz@torgau.de

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