Innenbereichssatzung Gemeinde Thiendorf Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Radeburger Straße I" im Ortsteil Sacka

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 01.10.2025 bis 03.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung Entwurf Ergänzungssatzung „Radeburger Straße I“ im OT Sacka der Gemeinde Thiendorf, Planfassung vom 7. August 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf hat am 20.08.2025 den Aufstellungsbeschluss und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Radeburger Straße I“ im OT Sacka der Gemeinde Thiendorf, Planfassung vom 7. August 2025 gefasst. 

Der Entwurf zur Ergänzungssatzung „Radeburger Straße I“ im OT Sacka der Gemeinde Thiendorf, Planfassung vom 7. August 2025 wird einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 01.10.2025 bis einschließlich 03.11.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter

www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen

und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter

https://mitdenken.sachsen.de/1056906

 

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs zur

Ergänzungssatzung „Radeburger Straße I“ im OT Sacka der Gemeinde Thiendorf, Planfassung vom 7. August 2025 in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, in 01561 Thiendorf. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienststunden möglich

Montag:             

9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:        

9:00 bis 12:00 Uhr 

13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:        

9:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:    

9:00 bis 12:00 Uhr

13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag:             

9:00 bis 12:00 Uhr

Da die Gemeindeverwaltung Thiendorf montags und mittwochs für die Öffentlichkeit geschlossen hat, ist die Einsichtnahme an diesen Wochentagen zu den genannten Dienststunden nur nach vorherigen Klingeln möglich.  

In diesem Zeitraum besteht für die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Mocker

Bürgermeister

Kontakt

SB Bauverwaltung

Frau Bittner

Tel: 035248 84017

Mail: bauverwaltung@thiendorf.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung im Bauleitverfahren

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen

1. Verantwortlicher

Gemeinde Thiendorf

Bauamt

Kamenzer Str. 25

01561 Thiendorf

Telefon: +49 35248 8400

E-Mail:    bauverwaltung@thiendorf.de

2. Datenschutzbeauftragter

Herr Jürgen Hähnel (extern über die DEKRA Automobil GmbH, Torgauer Str. 235, 04347 Leipzig) leipzig.datenschutz@dekra.com

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß
§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Gemeindeverwaltung erhalten die zuständigen Mitarbeiter (Sekretariat, Bauverwaltung) die notwendigen personenbezogene Daten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des Wartungsvertrages kann ggf. durch die adKOMM Vertriebs GmbH, Obere Hauptstraße 1 B, 09243 Niederfrohna ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

Recht auf Widerruf der Einwilligung
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Aussichtsbehörde:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Postfach 110132,01330 Dresden

Telefon: 0351/85471101, Telefax: 0351/85471109 E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
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