Bebauungsplan Gemeinde Thiendorf Beschluss

Genehmigung Bebauungsplan "Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 21.06.2025 bis 20.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Genehmigung  des Bebauungsplanes  „ Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ der Gemeinde Thiendorf 

Der vom Gemeinderat Thiendorf am 19.02.2025  als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“  der Gemeinde Thiendorf  in der Planfassung vom 10.10.2024  einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung, sowie der  Umweltbericht  mit redaktionellen Änderungen vom 14.01.2025 wurde gemäß § 10 Abs.2  Satz 1 BauGB  mit Bescheid des LRA Meißen vom 05.05.2025, Az.: 621.416-5721/2025-192699/2025 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „ Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ der Gemeinde Thiendorf  tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung, sowie den Umweltbericht   in der Gemeindeverwaltung Thiendorf,  Kamenzer Str. 25, während der Öffnungszeiten:

Dienstag           9:00 -12:00 Uhr   und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag      9:00 -12:00 Uhr   und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag:            9:00 -12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

Die Planunterlagen sind  außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter

www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen 

einsehbar.

Es wird gemäß § 215 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften  und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt der die Verletzung begründet ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüchen im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie nach § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Kontakt

SB Bauverwaltung

Frau Bittner

Tel: 035248 84017

Mail: bauverwaltung@thiendorf.de

Gegenstände

Übersicht
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Deckblatt
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Genehmigung

Informationen

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