Bebauungsplan Gemeinde Thiendorf Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.11.2024 bis 10.01.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Thiendorf

Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra"

Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs.2 BauGB

Der Gemeinderat von Thiendorf hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ i.d.F. vom 10.10.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ umfasst die Flurstücke774/2 und T.v. 783/3 der Gemarkung Dobra und ist in beigefügter Übersichtsgrafik dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ in der Fassung vom 10.10.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Thiendorf wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 28.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzun-gen/bauleitplanungen und  www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/thiendorf

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, 01561 Thiendorf. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich. (Hinweis Weihnachtsschließzeit: Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen). 

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ bei der Gemeindeverwaltung Thiendorf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischen Wege an post@thiendorf.de oder das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, könne aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, 01561 Thiendorf vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei  der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan i.d.F. vom 10.10.2024

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:

  • Trinkwasserschutzgebiet
  • Altstandort „Milchviehanlage“
  • Anforderungen bzgl. Zu verwendender Gehölzarten und Ansaatmischungen
  • Hinweise zur Nutzung Ökokontomaßnahme
  •  Archäologische Relevanz des Plangebietes

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Dirk Mocker

Bürgermeister

Kontakt

SB Bauverwaltung

Frau Bittner

Tel: 035248 84017

Mail: bauverwaltung@thiendorf.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung im Bauleitverfahren

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen

1. Verantwortlicher

Gemeinde Thiendorf

Bauamt

Kamenzer Str. 25

01561 Thiendorf

Telefon: +49 35248 8400

E-Mail:    bauverwaltung@thiendorf.de

2. Datenschutzbeauftragter

Herr Jürgen Hähnel (extern über die DEKRA Automobil GmbH, Torgauer Str. 235, 04347 Leipzig) leipzig.datenschutz@dekra.com

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß
§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Gemeindeverwaltung erhalten die zuständigen Mitarbeiter (Sekretariat, Bauverwaltung) die notwendigen personenbezogene Daten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des Wartungsvertrages kann ggf. durch die adKOMM Vertriebs GmbH, Obere Hauptstraße 1 B, 09243 Niederfrohna ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

Recht auf Widerruf der Einwilligung
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben die Möglichkeit zur Beschwerde bei der Aussichtsbehörde:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Postfach 110132,01330 Dresden

Telefon: 0351/85471101, Telefax: 0351/85471109 E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Lageplan
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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