Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Thiendorf
Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra"
Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs.2 BauGB
Der Gemeinderat von Thiendorf hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ i.d.F. vom 10.10.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ umfasst die Flurstücke774/2 und T.v. 783/3 der Gemarkung Dobra und ist in beigefügter Übersichtsgrafik dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ in der Fassung vom 10.10.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Thiendorf wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 28.11.2024 bis einschließlich 10.01.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Thiendorf unter www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzun-gen/bauleitplanungen und www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/thiendorf
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, 01561 Thiendorf. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich. (Hinweis Weihnachtsschließzeit: Die Gemeindeverwaltung bleibt vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen).
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dobra“ bei der Gemeindeverwaltung Thiendorf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischen Wege an post@thiendorf.de oder das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, könne aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Str. 25, 01561 Thiendorf vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:
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Dirk Mocker
Bürgermeister
SB Bauverwaltung
Frau Bittner
Tel: 035248 84017
Mail: bauverwaltung@thiendorf.de